Hallo Gabi,
Meine Frau ist seit gut 8 Jahren in einem Seniorenheim (ca. 120 Mitarbeiter, Betriebsrat)
beschäftigt. Dieses Heim ist Teil einer Stiftung mit ca. 25 Einrichtungen.
Sie wurde im September 2010 von einem Facharzt wegen Burnout, Folgen von
Mobbing etc. arbeitsunfähig geschrieben, die AU besteht vorläufig noch bis Ende Mai
und dauert somit ununterbrochen 8 Monate.
Vergangene Woche fand ein Treffen zwischen der Personalchefin der gesamten Stiftung,
dem Leiter des Heims, in dem meine Frau arbeitete, und dem Betriebsratsvorsitzenden
des Heims statt.
Ziel war es auszuloten, ob meine Frau in einem anderen Betätigungsbereich eingesetzt
werden kann: ihr AG finanzierte ihr im Lauf der Jahre Zusatzfortbildungen ergänzend
zur eigentlichen Pflegetätigkeit, und in einem dieser Bereiche wollte sie gerne für ihren
AG tätig werden.
Personal- und Heimleitung lehnten dies jedoch ab und sprachen verbal die fristgemäße
Kündigung per 01.06.2011 zum 30.09.2011 aus mit der Begründung, meine Frau sei
für derzeit mögliche Arbeitsbereiche aus gesundheitlichen Gründen nicht einsatzfähig.
Die schriftliche Kündigung dürfte dann nach Abschluss der hausinternen Formalitäten
demnächst eintreffen.
Was bei dieser Besprechung NICHT erwähnt wurde: muss der AG im Rahmen dieser
Kündigung meine Frau bis 30.09.2011 vom Dienst freistellen und ihr ihr Gehalt zahlen?
Der sie behandelnde Neurologe, dem ja solche Fälle regelmäßig unterkommen, äußerte,
dies sei der übliche Weg, zumal der Kündigungsgrund ja auf gesundheitlichen Gründen
beruhte, der AG meine Frau also wegen Krankheit nicht in der Lage sieht, z.B. einen
„konventionellen“ Teil wie Pflege von Bewohnern, auszuüben.
Wie regelt dies der Gesetzgeber bitte?
Herzlichen Dank im Voraus für Antwort und schönen Gruß von
Josef