Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Hallo,mein Arbeitsverhältnis wurde zum 22.2.2012 schriftlich gekündigt.Soll heissen,ich habe am 22.2.2012 meine Kündigung per Einwurfeinschreiben zugestelt bekommen.
Jetzt kommt der knackpunkt des ganzen,auf der Kündigung ist ein Stempel drauf auf dem ich den Empfang Quitieren sollte,was natürlich von meiner Person aus nicht geschehen ist.Der Postbote hat also keine unterschrift von mir erhalten,da er ja das Einschreiben nur in den Briefkasten geworfen hatte,ohne es mir persönlich zu überreichen.
Danach habe ich von der Post ein schreiben bekommen,ich sollte doch mithelfen das „angeblich verlorene Einschreiben“ wieder finden.
So nun kommt es noch besser,am07.03.2012 klingelte ein expressbote an meiner tür und überreichte mir erneut eine kündigung die aber wie gesagt auf den 07.03.2012 ausgestellt war.habe den Empfang bestätigt.
nun zu meiner Frage,ab wann ist jetzt die Kündigung Wirksam?
ab dem 22,2.2012 oder am 07.03.2012?
Mein Chef hatte mich seit der mündlichen kündigung Freigestellt,bekomme ich jetzt noch Geld von der Firma?

Hllo ! Wenn die Kündigungsfrist- gesetzlich oder darüber besser gestellt eingehalten wurde, dann bis zu( beweisfähigen) Kündigung, und das geschah nun erst am 7.3.12. Also, ist der Zeitpunkt der Kündigung der 7.3. und der Chef hat bis dahin zu zahlen, incl. anteiligen Urlaub ( Gesamturlaubstage durch 12 Monate x 2 Tage)
Anm: Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich heuzutage immer !! mfg

Eine Kündigung ist auch wirksam ohne Empfanfsbestätigung. Allerdings ist der Kündigende in der Beweispflicht, dass die Kündigung zugegangen ist. Deshalb hat der Arbeitgeber die Veriante mit Bestätigung gewählt. Den Nachweis über den Zugang hat er nun in der Hand. Damit ist der Tag der Bekanntgabe, ab dem die Kündigungsfrist läuft, der 07.03.

Eine mündliche Kündigung ist wirkungslos. In deinem Fall sollte also die tatsächlich erhaltene Kündigung vom 07.03.2012 wirksam werden.