herzlichen Glückwunsch und Mut und Freude an dem neuen
Arbeitsplatz…
take care
ischdemmmm
ja, ist doch super, herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg im neuen Job!
Sorry, aber da war ich wohl zu spät!
Viel Glück noch!
Hallo Frau Martin,
leider habe ich Ihre Anfrage in der Flut der Anfragen übersehen. Vermutlich hat sich Ihre Anfrage bereits erledigt, da der 1.3. ja bereits um ist.
Dennoch möchte ich noch kurz meine Stellung hierzu abgeben - vielleicht einmal für einen späteren ähnlich gelagerten Fall.
Sie können am ehesten hier einen Auflösungsvertrag anstreben. Dies ist sicher in Ihrem Fall in beiderseitigem Interesse, denn der Arbeitgeber weiß, daß wenn er sich „dagegen sträuben würde“, er evtl. „Fehlzeiten des Arbeitnehmers - sagen wir mal durch Krankheit“ dann billigend in Kauf nehmen müßte…
MFG Octo-Juro