kündigung des arbeitsvertrags

Hallo,

ich habe, seit wir eine neue Bezirksleitung bei der Arbeit haben, massive Probleme mit ihr. Das was die tut grenzt an Mobbing und ich habe auch schon versucht mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft dagegen zu gehen. Hat alles nix gebracht. Zu guter letzt hat sie nun meinen Sommerurlaub nicht genehmigt und ich möchte nun meine Konsequenzen aus dem ganzen ziehen und bin auf der suche nach einem neuen AG. Nach meinem gestrigen Vorstellungsgespräch habe ich nun was in aussicht und soll da wenns klappt bereits am 1.3.anfangen. Wenn ich aber jetzt kündige wenn ich die zusage hab hätte ich noch einen Monat kündigungsfrist. Wie bekomm ich das hin das ich evtl. sofort aus dem Vertrag komme??? Kann man evtl. wegen dem psychischen Druck der Bezirksleitung fristlos kündigen?!
Bin um jeden Rat dankbar!

Eine fristlose Kündigung könnte problematisch werden, da man nie weiß, wie der AG darauf reagiert. Wenn Sie das tun, könnte Ihr jetziger Arbeitgeber sie auf Schadensersatz verklagen, wenn er z.B. durch ihre fristlose Kündigung einen Umsatzausfall o.ä. zu verzeichnen hat, weil er nicht rechtzeitig Ersatz besorgen kann. Dies muss er aber meines Wissens zahlenmäßig nachweisen.
Allerdings bin ich kein Rechtsanwalt und kann daher nur meine Meinung wiedergegeben.

Die andere bessere Variante ist, sich trotz der aktuellen Probleme mit dem jetzigen Arbeitgeber in Verbindung zu setzen, um eine vorzeitige Vertragsauflösung zu erreichen. Auch wenn es vielleicht schwierig ist, versuchen sollte man es.

Gruß!

Nick

Hallo Martina,
nein, dass kann man nicht. Fristlos kündigen kann nur dein/der Arbeitgeber. Du müsstest schon die Kündigungsfrist (Tarifvertrag oder Kündigungsschutzgesetz) einhalten. Ein anderer Weg wäre eine Beendigung deines Arbeitsvertrages im beiderseitigem Einvernehmen. Dies setzt aber voraus, dass du diesbezüglich mit deinem AG ein Gespräch führst.
In der Regel gehen die AG darauf ein, da sie befürchten einen unzufriedenen Mitarbeiter in ihren Reihen zu haben, der dann noch andere MA aufwiegelt.
Viel Glück!
J. Dietrich

Hallo Martina,
Du hast zwei Möglichkeiten aus Deinem Arbeitsvertrag herauszukommen. Zum Einen besteht die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Dieser kann auf Wunsch des Arbeitnehmers geschlossen werden und da Dein jetziger Arbeitgeber offensichtlich an einer weiteren Zusammenarbeit eh nicht interessiert ist, wäre das wohl kein Problem. Sollte dies nicht klappen, hast Du die Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Das ist zwar keine so elegante Art, aber der Arbeitgeber darf Dir eine fristlose Kündigung nicht verweigern. Im Normalfall bekommst Du von Deinem Arbeitgeber ein Schreiben, in dem er der fristlosen Kündigung nicht zustimmt. Das ist aber gar kein Problem. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst, für welches Unternehmen er tätig sein möchte. Selbstverständlich solltest Du natürlich beide Varianten erst angehen, wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag gezeichnet hast.
Ich hoffe Dir, geholfen zu haben und wünsche Dir Alles Gute.
Herzliche Grüße aus Berlin und ein schönes Wochenende

Sonbaer

hallo martina…
hast du alles gut überlegt ???bist du im öffentl.dienst??? wohin willst du wechseln ? du weißt öffentl. dienst ist ein guter arbeitgeber…

hast du schon einen neuen arbeitsvertrag?

dann erst kündigen - auflösungsvertrag mit dem alten arbeitgeber …das würde ich besprechen …wenn eh probleme bestehen dann lassen die dich auch vorher gehen…
denke daran das weihnachtsgeld musst du zurück geben wenn du vor dem 31.3. gehen willst…es sei denn der neue AG ist auch öffentl. dienst …muss aber ohne unterbrechung sein …dh. keine tage ohne anstellung…

auf der anderen seite wenn der alte AG dich nicht gehen lässt …vielleicht wartet der neue auch noch 4 wochen bis zur neunen anstellung…
auch brauchst du ein gutes zeugnis…denke auch daran…
urlaub muss der arbeitgeber genehmigen das ist überall das gleiche…
überlege alles gut …es ist nicht leicht heutzutage…auf jeder arbeitsstelle…
nein psych. druck ist kein grund zur fristlosen kündigen…nur auflösungsvertrag …oder krankmeldung aber das hilft dir nicht weiter…
besser auflösungsvertrag …
alles gute

Hallo,
eigentlich ist auch der Arbeitnehmer an die Kündigugnsfristen gebunden. Aber was will der Arbeitgeber machen, wenn der Arbeitnehmer einfach nicht mehr kommt? Gehen dem Arbeitgeber allerdings irgendwelche Aufträge verloren oder er muss als Ersatz jemanden höherbezahlten einstellen, kann er diese Kosten beim Arbeitnehmer einfordern. Da die Kündigungsfrist allerdings nur vier Wochen ist, ist das Risiko hier relativ gering. Man muss sich allerdings im Klaren darüber sein, dass man wahrscheinlich nie wieder bei diesem Arbeitgeber eine Stelle bekommt. Ich empfehle eine vertrauensvolles Gespräch mit der Personalabteilung, mit dem ziel einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. Viel Erfolg!

Ich möchte nun meine Konsequenzen aus dem ganzen ziehen
und bin auf der suche nach einem neuen AG. Nach meinem
gestrigen Vorstellungsgespräch habe ich nun was in aussicht
und soll da wenns klappt bereits am 1.3.anfangen. Wenn ich
aber jetzt kündige wenn ich die zusage hab hätte ich noch
einen Monat kündigungsfrist. Wie bekomm ich das hin das ich
evtl. sofort aus dem Vertrag komme??? Kann man evtl. wegen dem
psychischen Druck der Bezirksleitung fristlos kündigen?!

Hallo, da sehe ich keine realistische Möglichkeit. Psychischer Druck müsste vom Arzt bestätigt werden, und der kann dich auch nur krank schreiben, womit dir aber auch nicht geholfen ist. Am Besten mit dem Arbeitgeber sprechen, vielleicht ist er ja mit einer vorzeitigen Vertragsauflösung einverstanden.
Ich wäre aber auch vorsichtig beim neuen Arbeitgeber: ich halte für unseriös und kein gutes Zeichen, wenn der erwartet, dass du quasi von heut auf morgen bei ihm anfängst.
Viele Grüße, Reinhard

Hallo Martina,
den Job einfach hinwerfen kann zu Problemen führen. Das Du den Job wechseln willst ist nach Deiner Schilderung verständlich. Hinter lass aber keine verbrannte Erde. Personaler sprechen auch untereinander und vielleicht willst Du mal wieder bei diesen AG arbeiten.
Was hat Dein AG den für eine Begründung für die Ablehnung des Sommerurlaubs? Einfach ablehnen kann er den Dir zustehenden Urlaub nicht. Soll hier Personal abgebaut werden? Das könnte Dir die Auflösung diene Arbeitsvertrags erleichtern. Sprich mit Deinem AG, aber erst wenn Du den neuen Vertrag vom neuen AG unterschrieben, hast.
Wenn Du deinen alten AG verlässt, achte auf ein Qualifiziertes Zeugnis. Wichtig ist, dass der alte AG dir für die Zukunft alle Gute wünscht und Dein Ausscheiden bedauert. Weitere Infos kannst Du unter http://www.arbeitszeugnis-info.de/index.php?id=Arbei… nachlesen.

Mit freundlichen Grüßen
Ricko

Ahoi Matina,
unter Anrechnung der noch ausstehenden Urlaubstage,
verkürzt sich die Kündigungszeit erstmal.
Ich vermute mal, Aufgrund Deiner Schilderung müsste der derzeitige AG auch ein Interesse haben Dich los zu werden.

Nach § 626 Abs. 1 BGB ist ein Arbeitsverhältnis ausserordentlich/fristlos kündbar, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen.

Als Beispiel seien hier die (grobe) Beleidigung und Tätlichkeiten durch den Arbeitgeber, das Nichtzahlen des Lohnes, die Nichtbeschäftigung des Arbeitnehmers, das Mobbing durch den Arbeitgeber, das Beschäftigen des Arbeitnehmers unter groben Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen, dauernde Arbeitsunfähigkeit und die andauernde Diskriminierung genannt.
IMHO,lass Dich bei Deinem Vorhaben (fristlose AN-Kündigung durch die GEW beraten.

Jack

Hallo,
bzgl. psychischem Druck hast Du keine Chance. Den Beweiß dafür zu bekommen, würde zu lange dauern.
Ich würde mit meinem Vorgesetzten reden, ihm die Sachlage schildern und ihm vorschlagen den Vertrag im
gegenseitigem Einverständnis per sofort aufzulösen. Ein
vernünftiger Vorgesetzter geht darauf ein. Wenn er nicht darauf eingeht, erkläre ihm sachlich, das er nichts davon hätte, da Du Dir sowieso einen neuen Job suchst. Er würde Dir nur schaden und letztendlich sich selber auch. Denn was verlangt er denn dann von einer unmotivierten Mitarbeiterin.

Viel Gück
Christian R.

Hallo Martina,

Kündigungsfristen sind einzuhalten. Da kann man nichts machen, ausser mit dem alten Arbeitgeber ein Agreement absprechen. Nach Deiner Schilderung wird das aber eher schwierig.
Vielleicht gehts Dir dabei aber sehr schlecht und Du musst Deinen Arzt aufsuchen?! ;=)

FG
pleitier

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort! Ich hab es geschafft,- Zusage des neuen Arbeitgebers bekommenn und ich hab einvernehmlich fristlos kündigen können. Ab in ein neues Leben!!! Danke
LG M. Martin…