Hallo, angenommen ein Arbeitnehmer (AN) hat sein AV zum 31.03. gekündigt und hat noch einen Resturlaubsanspruch von einem Tag. Er hat diesen Urlaubstag für den Monat März gestellt, dieser wurde auch bewilligt und der AN wird plötzlich unverschuldet krank. Hat der AN Anspruch auf Bezahlung der Urlaubstages, wen er krank ist und diesen nicht geltend machen kann? Normalerweise würde er ja sicher den Urlaubsanspruch für diesen Tag behalten, aber wie ist es bei einer Kündigung??? Mss der AG zahlen?
Zu erwähnen wäre auch noch dass der AN ein Teilzeit-Anstellungsverhältnis von 25h pro Woche hat und die Arbeitstage lt. Arebeitsvertrag auf DO, FR, SA festgelegt sind.