Kündigung des Campingplatzes

Ich bin über 30 Jahre auf einem Camingplatz. Habe pünktlich die Miete bezahlt, den Platz in Ordnung gehalten, alles vorschriftmässig gestaltet und bin nicht abgemahnt worden. Jetzt wurde der Platz verkauft und der neue Besitzer will den Platz umgestalten und meine Parzelle muss geräumt werden. Er hat mir eine Frist von 1 Monat und 11 Tagen gegeben. Ich habe das Vorzelt vertäfelt, die Anhängerkupplung nach Absprache mit dem vorherigen Besitzer abgeflext und einen 2x2m Geräteschuppen errichtet. Es besteht ein einjähriger Pachtvertrag bis zum 31.10.2010, der unter Androhung der Kündigung von mir unterschrieben wurde.Eine neue Parzelle kann nicht
vergeben werden, da eine neue Campingplatzgenehmigung derBehörde aussteht.Welche Kündigungsfrist ist gesetzlich vorgesehen und wer muss den Abriss bezahlen?

MfG [email protected]

Da hier zu wenig Informationen vorliegen, kann auch keine sinnvolle Einschätzung erfolgen.

Auf jeden Fall handelt es sich hier ja nicht wirklich um Wohnraum. Von daher ist hier auch keine gesetzliche Kündigungsfrist anwendbar.

Am Ende der Pachtzeit muss der Platz natürlich wieder in den Ursprungszustand versetzt werden, was die Fragen nach den Kosten doch auch erübrigt.

Hallo toedti2000!
Danke für die Nachricht.
Es wurde mir mitgeteilt, dass im BGB §580a Abs. 3 eine
Kündigungsfrist bei Anmietung eines Grundstücks am 3.
Werktag eines Kalendermonats zum übernächsten Monat gilt, wenn die Miete nach einem längeren Zeitraum z.B. 1 Jahr, bemessen ist.

MfG

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