Hallo,nach langem streiten mit meiner Lebensgefährtin bin ich aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen.Jetzt stehen wir beide auf dem Mietvertrag drauf und meine Ex Lebensgefährtin weigert sich den gemeinsamen Mietvertag zu kündigen,d.h. ohne Unterschrift von ihr komme ich da nicht raus.Jetzt will ich diese Unterschrift von Gericht ersetzen lassen.Hat jemand eine Ahnung,wie lange so etwas dauern kann und was das kostet.
Hallo,
in der Tat kommt nur eine gerichtliche erzwungene Kündigung in Frage, wenn der verbleibene Mieter sich weigert.
Was dies kostet, und wie lange das dauert, kann ich nicht sagen. Ich würde beim Anwalt ein Beratungsgespräch
wahr nehmen. Ein Beratungsgespräch kostet nicht die Welt und dann man bekommt eine rechtsverbindliche Auskunft.
Viele Grüße
tina
Hallo, ich bin zwar kein Mietrechtsexperte, aber soviel: wer behauptet denn das man nicht aus dem Mietvertrag rauskommt. Wenn der Lebenspartner bleiben will, so ist das seine/ihre Sache. Allerdings muss dann der Vermieter mit dem/der Bleibenden einen neuen Vertrag abschließen.
Viel Glück
mfg
Hallo,ich behaupte nicht,ich weiss : Verträge,die man gemeinsam abschliesst,kann man auch nur gemeinsam kündigen,d.h.wir haben gemeinsam einen Mietvertag geschlossen,den können wir auch nur gemeinsam kündigen,wenn sich jetzt aber meine Ex weigert,die Kündigung mit zu unterschreiben,muss ich mich praktisch selber aus der Wohnung klagen,in dem ich die Unterschrift meiner Ex durch das Gericht ersetzen lassen kann. Meine Frage Dauer + Kosten
Danke
Hallo leider keine Ahnung aber in der Regel dauert sowasziemlich lang
Setzt dich dochmit dem Vermieter in verbindung und kündige die
Wohnung. Entweder die ex macht mit und die Wohnung wird
Aufgehoben und wenn nicht muß die ex die Wohnung übernehmen.
Viel Erfolg
Hallo,
Hallo,
das ist ein komplizierter Fall, aus diesem Grund mache ich mit meinen Mietern, immer nur mit einer Person den Mietvertrag. Bei einem Arbeitslosen zahlt der Staat, Gerichtskosten gleich Null. Bei einem Angestellten wird die Sache langwierig und teuer. Ich rate in so einem
Fall immer, auch wenn es schwierig ist, MITEINANDER REDEN! Sonst wird es sehr teuer und kann Wochen dauern. Noch mehr Stress und Nerven und ob es das Wert ist? mfg
Werter Fragesteller!
Die Beantwortung auf Ihre Fragen werden Sie wohl einem Rechtsanwalt übertragen müssen. Hier endet meine Befugnis, denn ich bin kein Rechtsexperte.
Es tut mir unendlich leid Ihnen hiermit eine positive Antwort zu schulden
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“
Vielleicht hat sie Angst , das Ihr Vermieter den Vertrag dann nicht verlängert ?Sprechen sie doch mal mit dem Vermieter ? Vielleicht finden sie mit dem einen Weg .Ich habe noch von keinem Gericht gehört , das in der Lage wäre in auch nur einem Fall annähernd schnell zu sein…
Hallo, leider keine Erfahrung dbzgl.
zunächst muss inhalt des MV gelsen werden. ist dort entsprechende regelung vorhanden oder nicht, kann beliebige vertragspartei alleien aufkündigen.
Hallo,
leider habe ich auch keine Ahnung wie lange so etwas bei Gericht dauern kann und was es kostet.
Kannst du denn nicht mit dem Vermieter sprechen und ihm die Sachlage schildern? Vielleicht akzeptiert er ja eine Kündigung deinerseits, was den Gang zum Gericht überflüssig machen würde.
Würde mich freuen, über den weiteren Verlauf informiert zu werden.
MfG
Sabine Kruse
Hallo,
es tut mir leid, ich weiss zwar, dass man das einklagen kann, aber habe keine Erfahrungen damit.
Gruß S.
Hi
definitiv neien hängt auch von den Bearbeitungszeiten des Gerichts ab. Das kann dauern…
Gruß Peter
Hallo,
das ist schwierig. Haben Sie zusammen unterschrieben, dann haften Sie für die Miete gesamtschuldnerisch. Sie können den Mietvertrag nicht teilweise kündigen. Ein Mietvertrag gilt für Sie im Außenverhältnis also im Verhältnis zum Vermieter als Einheit. Das heißt: Sie müssten Miete zahlen, auch wenn Sie nicht mehr dort wohnen.
Oft ist es so, dass der ausgezogene Part weiterhin die volle Miete zahlt. Da er im Innenverhältnis aber nur die Hälfte der Miete zahlen muss, kann er die zweite Hälfte vom Partner, der in der Wohnung wohnt, ersetzt verlangen.
Eine Möglichkeit, die Sie haben, ist ein Antrag auf Wohnungszuweisung durch das Gericht. Das Gericht kann dann per Urteil bestimmen, dass das Mietverhältnis künftig nur noch mit demjenigen Partner fortgesetzt wird, der in der Wohnung bleibt. Der Vermieter kann daran nichts ändern.
Allerdings wird das Gericht die Wohnung nur dann dem verbleibenden Partner zuweisen, wenn dieser auch finanziell dazu in der Lage ist, die Wohnung allein zu zahlen und wenn keine anderen Gründe dafür vorliegen, den Mietvertrag nicht mit ihm fortzusetzen.
So ein Verfahren sollte unbedingt von einem Anwalt begleitet werden. Die Dauer des Verfahrens ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich, da diese unterschiedlich ausgelastet sind. Steht beispielsweise eine Wohnungszuweisung, nach einer Gewalttat eines Partners an, muss diese durch das Gericht innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Somit kann dies in einem normalen Fall schonmal ein gutes halbes Jahr dauern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Beste Grüße
Sorry da kann ich leider nicht helfen