Kündigung des Gewerbemietvertrages

Hallo an Alle hier im Forum,
Aufgrund von hohen Zahlungsrückständen wurde ein Mietvertrag zum 31.7.2011 gekündigt. Person X betreibt eine Gaststätte. Vermieter ist eine Stadt/Verbandsgemeinde. Kann der Vermieter das Objekt sofort zum 31.7.2011 räumen/Schlösser tauschen/Kalt entmieten, oder wann wäre die Frist? Die Kündigung kam am 19.07.2011. Der Wert des Inventars überschreitet aber die Mietforderung.
Vielen Dank für eure Antworten!

Sorry, von mir leider keine Aussage dazu. mfg+

Hallo, leider kann ich dazu überhaupt nichts sagen, aber ich vermute mal, dass es so möglich ist. Fakt dazu ist, dass Mietrückstände bestehen und wenn - ich glaube mehr als 2 oder 3 Mieten - offen sind, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Müsste aber auch aus dem Mietvertrag hervorgehen. Beim Inventar kann der Vermieter ein Pfandrecht geltend machen und die Sachen veräußern (ich glaube aber erst nach einer angemessenen Frist) und die Differenz wird dann an den Mieter ausgezahlt. Wenn nicht soviel dabei herum kommt, bleibt der Mieter dem Vermieter den Rest schuldig. Ich rate aber, auf jeden Fall einen Rechtsanwalt hinzu zu ziehen. Viele RA-Kanzleien bieten für 15-20 Euro eine Erstberatung an.
Mit freundlichen Grüßen
dchampw