Kündigung des Handyvertrages bei defektem Handy

Hallo Leute!
Wir haben zwei Verträge in der Familie.Bei dem einen haben wir dreimal ein Siemens S 45 reklamiert und nun gegen ein CTX 65 getauscht.Ich habe mir vor kurzem ein T 630 zur Verlängerung geholt das nun auch schon zweimal reklamiert wurde. Nun wollte ich mir auch ein anderes Handy holen, aber wie schon beim ersten Fall schien mir der Aufpreis recht hoch für das Neue.Kann man den Vertrag eigentlich kündigen in solch Fällen ? Vor allem wenn man als Neuvertrag das Wunschhandy schon sehr viel günstiger bekommt?

Michael

Ein entsprechendes Urteil hat es meines Wissens nach wirklich schon mal gegeben. Das hat sich aber nicht halten können und ist auch juristisch völliger Quatsch. Dein Mobilfunkvertrag wird vom Kauf des Handys nicht berührt. Dort hast du entsprechende Gewährleistungsansprüche, wenn was nicht in Ordnung ist (übrigens: zwei Jahre, wie die Mindestvertragslaufzeit), und gut ist…

Levay

Hallo!

Ein Recht, den Vertrag zu kündigen, hast Du nicht. Du kannst es mit
Kulanz versuchen. Und dich dabei beschweren, daß Du so schlechte
Handys bekommen hast, so daß Du nicht telefonieren konntest.
Vielleicht schlägst Du immerhin eine Gutschrift raus.

Gruß
Gerald

Hi,

nein, leider keine Chance zur Kündigung. Das Mobilfunknetz stand vertragsgemäß immer zu Deiner Verfügung, deswegen kannst Du den Vertrag nicht kündigen. Hier geht es um ein defektes Handy, und das kannst Du reklamieren.

Es versteht sich allerdings von selber daß Du das Austauschgerät mindestens zu dem jetzt gültigen Preis bekommst, und nicht zu dem teureren Preis, den es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hatte. Darüber hinaus würde ich versuchen einen zusätzlichen Preisabschlag auf Kulanz für Deinen entstandenen Ärger / Aufwand etc. zu bekommen.

Gruß,

MecFleih