Tach zusammen,
ich habe da mal eine kurze Frage. Vielleicht hat ja der ein oder andere schon mal ähnliches erlebt.
Seit 8 Jahren gibt es einen Bewohner in einer Mietwohnung. Damals wurde das Kabelfernsehen mitgemietet (lt. Mietvertrag). Vor kurzem hat dieser Bewohner herausgefunden, das er seit 8 Jahren viel zu viel Kabelfernsehgebühren bezahlt. (Wird mit über die Nebenkostenabrechnung gezahlt) und bat den Vermieter dazu um Stellungnahme. Dieser schrieb zurück, das es sich bei diesen Kosten um Mehraufwendungen handelt, die er seiner Zeit hatte, um das 6-Familienhaus mit Kabelfernsehen zu versorgen und das er mündlich mit allen vereinbart hätte, das diese Kosten umgelegt werden dürften. In dem Mietvertrag des Bewohners steht davon nichts drin und gesagt hat man beim Einzug vor 8 Jahren auch nicht bekommen. Die Umrüstung auf Kabelfernsehen war irgendwann in den 90’ern. Der letzte Satz des Vermieters lautet, das, wenn man nicht bereit wäre, diese Mehrkosten weiterhin zu übernehmen, er den Kabelanschluss kündigen würde und sich jeder der 6 Parteien selber mit dem örtlichen Kabelanbieter in Verbindung setzen sollte um einen eigenen Vertrag zu machen. Darf der Vermieter das überhaupt, wenn das Kabelfernsehen und die Gebührenabrechnung über die Nebenkosten im Mietvertrag verankert sind. Es geht um eine Summe von € 450,00 in 8 Jahren!!!
Grüße und Danke schonmal vorab
Fantommy