Hallo ihr Wissenden,
Angenommen ein Mieter will seine Wohnung kündigen. Kann er das denn per E Mail tun? Oder unbedingt handschriftlich?
Noch dazu zu sagen ist, dass im Haus Renovierungsmassnahmen getroffen wurden seit März und die Mieter unterschrieben, dass sie diese Massnahmen dulden müssten.Nur der Mieter hat wegen unsauber gelegten und undichten Wasserleitungen einen Wasserschaden gekriegt mit der Gefahr dass die Stromleitungen damit in Kontakt kommen. Und nun will der Mieter die Kündigung, die er eigentlich schon lange vor hatte beschleunigen. Kommt da evtl dieser Wisch mit der Duldung der Renovierarbeiten evtl in die Quere?
Dank im Vorraus…
Firdevsii
Hallo
Hallo ihr Wissenden,
Angenommen ein Mieter will seine Wohnung kündigen. Kann er das
denn per E Mail tun? Oder unbedingt handschriftlich?
nicht unbedingt handschriftlich, aber mit ordentlicher Unterschrift und Eingangsnachweis.
Noch dazu zu sagen ist, dass im Haus Renovierungsmassnahmen
getroffen wurden seit März und die Mieter unterschrieben, dass
sie diese Massnahmen dulden müssten.Nur der Mieter hat wegen
unsauber gelegten und undichten Wasserleitungen einen
Wasserschaden gekriegt mit der Gefahr dass die Stromleitungen
damit in Kontakt kommen.
Die Kabel liegen doch nich nackig im Putz
, wenn nicht grad was in dei Verteilung reinläuft passiert gar nix, ausserdem werden die bei Erneuerung der Anlage einen FI Schalter eingebaut haben müssen… also nix Gefahr
Und nun will der Mieter die
Kündigung, die er eigentlich schon lange vor hatte
beschleunigen.
Was heisst beschleunigen?? Kündigungsfrist 3 Monate bei unbefristeten MV, vielleicht lässt einem der VM ja eher ziehen oder auch nicht
Kommt da evtl dieser Wisch mit der Duldung der
Renovierarbeiten evtl in die Quere?
Dank im Vorraus…
büdde
Firdevsii
Der Mikesch
Schriftlich auf Papier
Hallo ihr Wissenden,
Angenommen ein Mieter will seine Wohnung kündigen. Kann er das
denn per E Mail tun?
Nein, die Schriftform (damit meint der Gesetzgeber Papier) ist zwingend: http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
Fristen: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
i.A. sind das heutzutage 3 Montage durch den Mieter
Wg. des Wasserschadens wäre evtl. eine Mietminderung möglich, sollte aber mit einem Rechtsberater vorher abgesprochen werden. Es gibt allerdings auch typische Empfehlungen für Prozente.
Gruß
Stefan
Huhu!
i.A. sind das heutzutage 3 Montage durch den Mieter
Na ja, ein paar mehr Montage müssen da schon noch ins Land gehen. Mindestens 12…