Kündigung des Mietverhältnisses!

Hallo an alle …

Folgendes: „A“ hat eine Mietwohnung, jedoch sind Mietrückstände (insgesamt 2 Monatsmieten) aufgelaufen. Es wurde eine schriftliche Mahnung (ohne Kündigungsandrohung) erstellt, auch eine Ratenzahlung wurde hierzu vereinbart. Diese konnte jedoch nicht pünktlich eingehalten werden und es liefen noch mehr Mietrückstände auf! Insgesamt schuldet „A“ dem Vermieter jetzt ganze 4 Monatsmieten und ihm wurde eine erneute schriftliche Mahnung mit Zahlungsfrist des Gesamtbetrages und Androhung der fristlosen Kündigung zugestellt. „A“ kann bis zur gesetzten Frist den Gesamtbetrag nicht zahlen, sondern nur die Hälfte. Ist es dem Vermieter nun trotzdem möglich die Wohnung fristlos zu kündigen, oder tritt diese Möglichkeit außer Kraft, da „A“ ja mit der Zahlung beweist das er „will“ und wirklich nicht „kann“ und Geld geflossen ist?

Danke für Eure Antworten schonmal im vorraus …

Hallo Kate30,

Ist es dem Vermieter nun
trotzdem möglich die Wohnung fristlos zu kündigen, oder tritt
diese Möglichkeit außer Kraft, da „A“ ja mit der Zahlung
beweist das er „will“ und wirklich nicht „kann“ und Geld
geflossen ist?

die fristlose Kündigung durch den Vermieter ist möglich, da der Mieter die Vereinbarung nicht eingehalten hat und diese somit hinfällig ist.

Gruß

Joschi