Kündigung des Mietverhältnisses

ich hätte gerne mal gewusst, ob man sich nach dem der Vermieter verstorben ist (2002) noch an den von ihm ausgestellten Mietvertrag halten muss.Der Sohn des Vermieters hat das Haus geerbt und danach keinen neuen Mietvertrag ausgestellt.Noch nicht einmal nach der Euro Umstellung.Dieser Vertrag besteht seit 1986 woraus hervor geht das nun eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten ist.Ich hoffe mir kann da jemand helfen.:smile:

Hallo,

die Kündigungsfrist ist asymmetrisch. Das heisst: Für den Vermieter gilt vermutlich diese Kündigungsfrist von 12 Monaten. Für den Mieter bleibt es bei der Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Vermutlich deswegen, weil da ja kein schriftlicher Vertrag mit dem jetzigen Vermieter vorliegt. Er wird wohl als Erbe in den bereits bestehenden Mietvertrag eingetreten sein.

Wie gesagt macht das aber für den Mieter keinen Unterschied, wenn er kündigen will: 3 Monate.

Schöne Grüße

Petra

Hallo !

Mietverträge gelten immer weiter,man muss nie neue abschließen,wenn die Wohnung verkauft wird und man deshalb einen neuen Vermieter bekommt oder wenn der Vermieter stirbt.
Der neue Besitzer(Erbe) MUSS den Altvertrag übernehmen.

Und ob DM oder EURO als Mietpreis drinsteht spielt keine Rolle,schließlich gibts einen offiziellen Umrechnungskurs.

Die alten Kündigungsfristen(für beide Parteien) können je nach damals gewählter Formulierung aber tatsächlich doch noch gelten.
Das müsste man bei Bedarf rechtlich prüfen lassen.

MfG
duck313

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Hi,

Der neue Besitzer(Erbe) MUSS den Altvertrag übernehmen.

nur zur Klarstellung:

Der Erbe ist Eigentümer, der Mieter ist Besitzer der Mietsache.

Eigentümer ist bei Immobilien derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist, Besitzer derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Mietobjekt hat.

Gruß
Tina

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Wie duck bereits richtig schrieb, die alten Kündigungsfristen können fortgelten, insbesondere dann wenn eine Verlängerungsklausel vereinbart wurde. Hier kommt es auf den genauen Wortlaut der Kündigungsregelungen und -fristen an. Rechtsrat ist dringend einzuholen.