Kündigung des Mietverhältnisses wg.Altersheim

guten Morgen

für Tips zu folgender Problematik wäre ich dankbar:

Aufgrund rapider gesundheitlicher Verschlechterung muss eine fast 90jährige Seniorin SOFORT in ein Altenheim umziehen.
Sie ist ohnehin fast mittellos, sodass Angehörige für sie aufkommen müssen.
Nun verlangt der Vermieter die volle Miete für die gesamte Kündigungsfrist, 3 Monate
Gibt es eine Minderungsmöglichkeit

Die 2. Problematik ist noch gravierender: die Wohnung, die sie bis jetzt nutzte, liegt im ehemaligen EIGENEN Haus, was sie an den Vermieter aber komplett vor Jahren so verkaufte, wie es ist.
Nun verlangt der Vermieter, dass feste Einbauten (Küche, Einbauschränke im Keller etc) entfernt werden.
Kann er das verlangen? m.M. nach gehört das zum Haus und wurde so von ihm erworben?

Ich danke euch für konstruktive Tips
Kyrali

hallo.

Aufgrund rapider gesundheitlicher Verschlechterung muss eine
fast 90jährige Seniorin SOFORT in ein Altenheim umziehen.
Sie ist ohnehin fast mittellos, sodass Angehörige für sie
aufkommen müssen.

die angehörigen sind aber nicht verpflichtet, die mietschulden der seniorin zu begleichen.

Nun verlangt der Vermieter die volle Miete für die gesamte
Kündigungsfrist, 3 Monate
Gibt es eine Minderungsmöglichkeit

nein, wenn der vermieter nicht mitspielt.

das gesetz erlaubt eine fristlose kündigung aus wichtigem grund. ob ein solcher hier vorliegt, wird im zweifel ein gericht entscheiden müssen.

evtl. besteht noch die möglichkeit, einen nachmieter zu finden? auch hier wird allerdings die kulanz des vermieters vorausgesetzt. er muß keinen nachmieter akzeptieren.

Nun verlangt der Vermieter, dass feste Einbauten (Küche,
Einbauschränke im Keller etc) entfernt werden.
Kann er das verlangen? m.M. nach gehört das zum Haus und wurde
so von ihm erworben?

wenn diese einrichtungen eigentum des mieters sind, kann er das verlangen.

ob sie von ihm erworben wurden, weiß nur er bzw. die 90jährige. was steht im kaufvertrag?
bzw. was steht im mietvertrag? evtl. sind diese einbauten ja mitvermietet.

gruß

michael

Hallo Michael
danke für deine Antwort. Vertrag muss ich noch beschaffen, liegt nicht vor.
Mietschulden bestehen keine… Vermieter möchte keinen Nachmieter
Ihm schwebt vor, dass er gemütlich lange renoviert und erstmal nicht vermietet und sich diese Renovierungszeit dann via Miete von der Dame zahlen lässt.

Hallo.

Der Umzug in ein Pflegeheim stellt keine „unzumutbare Härte“ für den Mieter dar, die zu dem Recht auf eine fristlose Kündigung führen würde. Die gesetzliche dreimonatige Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Allerdings muss auch der Vermieter seiner Schadensminderungspflicht nachkommen. Das heisst, er kann nicht seelenruhig drei Monate die Wohnung aufhübschen und dann neu vermieten. Er muss sich aktiv um eine Weitervermietung bemühen. Kommt man zu keiner Einigung mit dem Vermieter, sollte man mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen und die Wohnung notfalls drei Monate lang leerstehen lassen oder aber die Genehmigung für eine Untervermietung für diese Zeit einholen.

Die Familienangehörigen haften nicht für die Mietschulden.

Der Vermieter hat Anspruch auf Entfernung der Einbauten, es sei denn, es gibt eine andere vertragliche Absprache.

Hallo kyrali,

Mietschulden bestehen keine…

Noch nicht. Aber wenn die mittellose Seniorin im Altersheim ist, wird sie wohl kaum noch die Miete wärend der Kündigungsfrist für die Wohnung zahlen können. Da die Angehörigen aber (wie bereits geschrieben wurde) nicht für die Mietschulden aufkommen müssen, dürfte der Vermieter Probleme haben seine Miete eintreiben zu können.

Ihm schwebt vor, dass er gemütlich lange renoviert und erstmal nicht vermietet und sich diese Renovierungszeit dann via Miete von der Dame zahlen lässt.

Da wird er wohl schlechte Karten haben. Wenn er auf die Kündigungsfrist besteht, endet das Mietverhältniss erst am Ende der Kündigungsfrist. Somit hat er kein Anrecht wärend des noch gültigen Mietverhältnisses die Wohnung zu betreten um dort Renovierungen auszuführen.

Faktisch würde das bedeuten: Der Vermieter hat zwar Anspruch auf die Miete während der Kündigungsfrist, wird diesen Anspruch aber wegen Mittellosigkeit der Mieterin kaum eintreiben können. Trotzdem steht die Wohnung dann ungenutzt leer, und der Vermieter könnte erst nach ende der Kündigungszeit mit der Renovierung beginnen.

Gruß
N.N

Hallo,

da macht es sich der VM etwas zu einfach.

Wenn die Mieterin die drei Monate Miete noch bezahlt, hat der VM in diesen drei Monaten nichts in der Wohnung verloren.
*Nach* Ende des Mietverhältnisses darf er renovieren.

Allerdings kann man in dieser Situation ja auch etwas aushandeln.
Z.B. daß man dem VM gestattet, einen Monat vor Ende des Mietverhältnisses in die Wohnung zu können um zu renovieren, er dafür aber das besagte Mobiliar übernimmt.

Gruß
Christian

Familienangehörige haben auch nicht die Pflicht irgendwelche Einbauten zu entfernen. Im Zweifel bleibt der VM auf diesen Kosten sitzen.

vnA

Danke an Alle, ihr habt mir sehr geholfen!
Grüsse
Kyrali

OT

Noch nicht. Aber wenn die mittellose Seniorin

Hallole,
warum ist die Frau mittellos, wenn sie vor ein paar Jahren das Haus verkauft hat? Hat sie das Haus vervespert oder vielleicht die Angehörigen?

Gruß
PW

Hallo Polweiler,

Noch nicht. Aber wenn die mittellose Seniorin

warum ist die Frau mittellos, wenn sie vor ein paar Jahren das Haus verkauft hat?

das weiß ich auch nicht. Ich habe mich dabei auf die Schilderung des Ursprungposters ( kyrali) bezogen.

Sie ist ohnehin fast mittellos, sodass Angehörige für sie aufkommen müssen.

Und bevor man sich jetzt auf das Wort „fast“ festlegt, lautet meine Erklärung dass die Angehörigen wohl nicht für die Seniorin „aufkommen“ müssten, wenn diese nicht mittellos wäre.

Gruß
N.N