Kündigung des Mietvertrages

Hallo

Ich habe einen Mietvertrag bei der KSG abgeschlossen und würde diesen gerne Kündigen.

Habe Ihn am 31.07.2009 abgeschlossen mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren.

Im vertrag steht: „Eine Kündigung ist erstmnalig nach Ablauf eines Zeitraumes von zwei Jahren mit der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich.“

Kann ich dann im April die Kündgung für Juli abgeben oder erst eine Kündigung im Juli für ende Oktober???

Danke

Gruß Marco

ziemlich sicher dürfte diese formulierung rechtsunwirksam sein. due kannst bis 3.2. (eingang beim vermieter) zum 30.04.11 ordentlich aufkündigen.

Hi du kannst jetzt schon kündigen auf den 30.04.2011 die Kündigung muß aber spätestens am 3ten Werktag im Briefkasten des Vermieters frei verfügbar eintreffen. Solltest du es eben versäumen macht nix dann eben auf den 31.05. kündigen, denn du hast 3 Monate Kündigungsfrist egal wann du kündigst kapito?
Gruß Peter

Nach neuer Rechtsprechung können Sie unter Einhaltung der ges. Kündigungsfrist zum 31.07.2011 und nicht erst ab dem 1.8.2011 kündigen.

Frühestes Einreichen der Kündigung am 01.08.2011 zum 31.10.2011.

Hallo, kann nicht helfen. was ist KSG?