Kündigung des Mietvertrages

Hallo!
Ich habe meinen Wohnungsmietvertrag mit unbefristetem Mietverhältnis in Mai 2009 untergeschrieben.
Vielleicht werede ich bald aus berüflichen Gründen ins Ausland umziehen.
Auf meinem Vertrag gibt es keine präcise Information über die Kündigungsfriste und -termine, aber dass "es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen und -termine: was meint es?
Mit vielen Dank für Ihre Antwort und Hilfe!
Sandra

hallo süsse
gemeint ist die 3 monatige kündigungsfrist…denk ich.
sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hallo Jürgen!
Vielen Dank für Deine rasche Antwort! Sie hilft :smile:
S.

hallo süsse
gemeint ist die 3 monatige kündigungsfrist…denk ich.
sie ist gesetzlich vorgeschrieben.

Hi einfach
Kündigungsfrist ist für dich immer 3 Monate das heiß das bis spätestens am 3 Werktag des neuen Monats die Kündigung im Briefkasten des Vermieters frei zugängig sein muß bitte Zeugen mitnehmen konkret…kannst du bis spätestens 3.8.2011 kündigen und dann bist du bis 31.10 gebunden…

gruß Peter

Hallo, drei Monate Kündigungsfrist. Die Kündigung muss dem Vermieter nachweislich (Beweislast liegt beim Kündigenden) bis zum dritten Werktag des Monats vorliegen, wenn die Kündigung zum Ende des übernächsten Monats gelten soll. Viele Grüß und Entschuldigung, dass ich erst jetzt antworte.

Für Sie gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten!

im mietvertrag muss sowas nicht stehen, es regelt sich nach BGB, bis zum 3. werktag eines monats zum ende des 3. Monats, wenn du die miete mtl. zahltst.

Vielen Dank Peter!
Grüße,
S.

Vielen Dank Fred!
Ganz informative Antwort :smile: die mich hilft!
S.

Vielen Dank für die Erklärung!

Für Sie gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten!