Herr Mustermann wohnt seit 17 Jahren in einem Mehrfamilienhaus in einer 3 Zimmer Wohnung im 1. OG. Das Mehrfamilienhaus hat insgesamt 4 Wohnungen und ein Ladenlokal im Erdgeschoss.
Vor 3 Monaten wurde das Haus verkauft.
Das Ladenlokal baut der neue Eigentümer in eine Wohnung für sich um.
Der neue Eigentümer will die Wohnung im 1.OG (vom Herrn Mustermann) seinen Eltern vermieten bzw. mit seinen Eltern zusammen im gleichen Haus wohnen. Dies wurde gleich nach dem Kauf an Herrn Mustermann kommuniziert.
Es ist noch anzumerken das nach dem Kauf die Dachgeschosswohnung leer wurde und diese Herrn Mustermann angeboten wurde. (Jedoch hat Herr Mustermann kein Interesse an einer DG Wohnung)
So jetzt die Fragen:
- Kann der neue Eigentümer Herrn Mustermann die Wohnung kündigen?
- Kann er Eigenbedarf anmelden (auch für seine Eltern)?
- Wenn ja, wie sind die Kündigungsfristen?
- Muss ggf. der neue Eigentümer die Umzugkosten von Herr Mustermann übernehmen?