Kündigung des Mietvertrages trotz Mindestmietzeit

Hallo

Folgender Sachverhalt: Ich bin vor einem Jahr in meine Wohnung gezogen. Bin schwanger geworden und wollte jetzt noch vor der Geburt in eine größere Wohnung ziehen. Habe allerdings einen unbefristeten Mietvertrag mit einer mind. Laufzeit von 2 Jahren.

Genauer Wortlaut der Klausel: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzl. Frist frühestens zum 1.6.2015 erklären. Der darin liegende Kündigungsfrist kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 

Das ich da, vor den 2 Jahren, nicht raus komme, hab ich verstanden. Wenn ich dem Vermieter aber 3 Nachmieter bieten kann und er diese ablehnt, besteht dann noch diese Klausel? Oder kann der Vermieter auf sein  Recht pochen und diese Zeit ‚aussitzen‘?

Ich darf durch die Schwangerschaft nicht mehr arbeiten und solange der Kleine noch nicht da ist, ist der Umzug noch einfacher als dann mit Arbeit und Kleinkind.

Danke im Vorraus

Hallo!

Das mit dem gegenseitigen Verzicht auf eine ordentliche Kündigung ist klar und wirksam.
Da gibts kein vorzeitiges Ende.
Das Risiko hat allein der Mieter zu tragen,wenn sich seine persönlichen oder beruflichen Umstände ändern sollten.
Und Nachmieter ?  Nur freiwillig

Aber der 2. Abschnitt  mit den 47 Monaten ist mir zumindest nicht verständlich. Was um Himmels Willen soll damit gemeint sein ?

Ende der Bindungsfrist bis 1.6.2015,das ist klar, zu diesem Termin kann man frühestens kündigen und dann ausziehen.

MfG
duck313

hi,

Aber der 2. Abschnitt  mit den 47 Monaten ist mir zumindest
nicht verständlich. Was um Himmels Willen soll damit gemeint
sein ?

ersetzt man Kündigungsfrist durch Kündigungsverzicht macht es mehr Sinn und entspricht einer Standardformulierung.

Der Rest ist ja gesagt.

grüße
lipi

Hi,

Das ich da, vor den 2 Jahren, nicht raus komme, hab ich
verstanden. Wenn ich dem Vermieter aber 3 Nachmieter bieten
kann und er diese ablehnt, besteht dann noch diese Klausel?

Das mit den 3 Nachmietern ist eine urban legend. Du kannst dem VM zehn Nachmieter vorschlagen, nehmen muß er trotzdem keinen.

Vertrag ist Vertrag.

Oder kann der Vermieter auf sein  Recht pochen und diese Zeit
‚aussitzen‘?

Jupp. Aber reden hilft manchmal. Erkläre ihm doch Deine Situation und ob Du aus dem Vertrag kommen könntest wenn Du einen ihm genehmen Nachmieter findest.

Ich darf durch die Schwangerschaft nicht mehr arbeiten und
solange der Kleine noch nicht da ist, ist der Umzug noch
einfacher als dann mit Arbeit und Kleinkind.

Einige Vermieter wollen schlicht dauerhafte Mieter, das ist für sie einfacher, als ständig neue Mieter suchen zu müssen und Verträge zu verhandeln.

Also dieses Argument der Einfachheit halber, dürfte wenig ziehen :wink:

Danke im Vorraus

Büdde.

Hallo

Nachmieter=Märchen wurde ja schon aufgeklärt.
Dennoch besteht bei außergewöhnlichen Umständen nach Meinung der Gerichte ausnahmsweise ein Recht auf vorzeitige Vertragsentlassung durch Stellung eines geeigneten Nachmieters.
http://www.iv-mieterschutz.de/mietrecht/mietvertrag/…
http://www.mieterbund.de/nachmieter.html

Das bedeutet - was ja verständlich sein dürfte - dass sich der Vermieter nicht schlechter stellen lassen muss als bei Fortführung des Mietverhältnisses und dass er dadurch keinen Schaden (z.B. Zeitaufwand/Mietersuche) erleidet.

Vielleicht lässt sich auch gesprächsweise eine Einigung finden, denn wahrscheinlich würdest Du ja notfalls dann zum erstmöglichen regulären Termin ausziehen - dann müsste der Vermieter eh’ einen neuen Mieter suchen.

Grüsse Rudi

Ende der Bindungsfrist bis 1.6.2015,das ist klar, zu
diesem Termin kann man frühestens kündigen und dann ausziehen.

Ausziehen kann man jederzeit. Kündigen auch. Aber halt erst per Juni 2015.

s.

Solange du als Mutter in spe keine Überbelegung deines Miniappartements mit einem Säugling (und Kindsvater) vortragen könntest, muss sich der Vermieter auf keine vorzeitige Vertragsaufhebung oder -änderung durch Nachmieterstellung einlassen.

G imager