Hallo
Folgender Sachverhalt: Ich bin vor einem Jahr in meine Wohnung gezogen. Bin schwanger geworden und wollte jetzt noch vor der Geburt in eine größere Wohnung ziehen. Habe allerdings einen unbefristeten Mietvertrag mit einer mind. Laufzeit von 2 Jahren.
Genauer Wortlaut der Klausel: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzl. Frist frühestens zum 1.6.2015 erklären. Der darin liegende Kündigungsfrist kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Das ich da, vor den 2 Jahren, nicht raus komme, hab ich verstanden. Wenn ich dem Vermieter aber 3 Nachmieter bieten kann und er diese ablehnt, besteht dann noch diese Klausel? Oder kann der Vermieter auf sein Recht pochen und diese Zeit ‚aussitzen‘?
Ich darf durch die Schwangerschaft nicht mehr arbeiten und solange der Kleine noch nicht da ist, ist der Umzug noch einfacher als dann mit Arbeit und Kleinkind.
Danke im Vorraus