Kündigung des Mietvertrages vor Mietbeginn

Guten Abend,

für Eure Hilfe vielen Dank vorab. Nun zu meiner Frage:

Jemand unterschreibt einen Mietvertrag mit einem Mietbeginn = geplanter Einzug zum 01.03.2010. Kann dieser Mietvertrag nun vor dem 01.03.2010 durch den neuen Mieter fristlos gekündigt werden oder ist dennoch die vereinbarte Kündigungsfrist (z.b. drei Monate zum Monatsende) einzuhalten?

Danke vorab
LG DSL

Hallo,

Jemand unterschreibt einen Mietvertrag mit einem Mietbeginn =
geplanter Einzug zum 01.03.2010. Kann dieser Mietvertrag nun
vor dem 01.03.2010 durch den neuen Mieter fristlos gekündigt
werden

einfach so, ohne wichtigen Grund, kann man nicht außerordentlich fristlos kündigen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

oder ist dennoch die vereinbarte Kündigungsfrist (z.b.
drei Monate zum Monatsende) einzuhalten?

Falls kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt (mir fällt da kein Grund ein, da der Einzug ja erst im März erfolgen soll) kann nur fristgerecht gekündigt werden.

Soweit mietvertraglich nichts anderes vereinbart, beträgt die gesetzliche Frist 3 Monate.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

TM