Hallo, liebe Experten.
Muss der Vermieter eine schriftliche Bestätigung auf die Kündigung eines Mietvertrags abgeben?
Freundliche Grüße
Manfred
Hallo,
nein, das muss er nicht.
Gruß
…
Hallo Manfred,
man muß es nachweisen können.
Besteht der Verdacht, daß der Vermieter die Kündigung irgnorieren könnte (habe ich nie bekommen), gibt es folgende Wege:
Einschreiben, Rückschein / Persönlich zugestellt, Zeuge / durch Postzustellungsurkunde
http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigung-eines…
Gruß Heinz
Nein, denn Kündigungen sind lediglich _empfangs_bedürftig. Könnte man form- und fristgerechten Zugang nachweisen, etwa durch Sendungsprotokoll oder Zeugen der Übergabe, wirkt sie auch ohne Empfangsbestätigung
G imager
Guten tag.
Man könnte Ihn lediglich bitten, dass er auf die Kündigung reagiert.
Es gibt nur eine 100% Sicherhait. dass zugestellt wurde, über Gerichtsvollzieher.
Auch Einschreiben kann oft nicht rechtssicher sein.
Kostet aber Gerichtsgebühren.
Hallo Manfred,
der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir eine schriftliche Bestätigung zu schicken. Es ist deshalb ratsam, die Kündigung mit Brief und „Rückschein“ bei der Post abzugeben. So kann er nicht sagen, von einer Kündigung wisse er nichts.
MfG
Charly-Heinz
Hallo,
Es gibt nur eine 100% Sicherhait. dass zugestellt wurde, über
Gerichtsvollzieher.
…
Kostet aber Gerichtsgebühren.
Quatsch.
http://www.zm-kanzlei.de/zustellung-per-gerichtsvoll…
Gruß
…