Kündigung des Mietvertrags

Hallo!
Ich habe ein Zweifamilienhaus gemietet und habe in der Erdgeschoßwohnung Untervermietet die ich jetzt aber als eigenbedarf nutzen will.Kann ich den Leuten einfach Kündigen?

Hallo!
Ich habe ein Zweifamilienhaus gemietet und habe in der
Erdgeschoßwohnung Untervermietet die ich jetzt aber als
eigenbedarf nutzen will.Kann ich den Leuten einfach Kündigen?

Hallo…
vielleicht hilft dir das ein wenig weiter…habe mich bemüht…:wink:
Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen kann.
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die (ganze) Mietwohnung für sich selbst oder für eine zu seinem Hausstand gehörende Person, zum Beispiel eine Pflegekraft, oder für einen Familienangehörigen zu Wohnzwecken benötigt.
Familienangehörige, zu deren Gunsten der Vermieter wegen Eigenbedarfs kündigen kann, sind zum Beispiel Eltern oder Kinder des Vermieters, Enkel oder Geschwister. Seit dem 27. Januar 2010 gehören nun auch Nichten und Neffen zum Kreis der Personen für die Eigenbedarf angemeldet werden darf.
Der Vermieter muss die Wohnung benötigen. Der bloße Wunsch, in den eigenen vier Wänden zu wohnen, reicht nicht aus. Eigenbedarf liegt erst dann vor, wenn der Vermieter vernünftige und nachvollziehbare Gründe nennen kann, warum er oder eine begünstigte Person die Wohnung beziehen will. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vermieter selbst in der gekündigten Wohnung seinen Altersruhesitz begründen oder wenn der Vermieter seinem Kind die gekündigte Wohnung zur Verfügung stellen will, weil sonst die Gefahr besteht, dass sich das Kind vom Elternhaus löst.
Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben schriftlich begründen, für welche Person er die Wohnung benötigt, und er muss einen konkreten Sachverhalt beschreiben, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt.
LG Gina

Hallo!
Ich habe ein Zweifamilienhaus gemietet und habe in der
Erdgeschoßwohnung Untervermietet die ich jetzt aber als
eigenbedarf nutzen will.Kann ich den Leuten einfach Kündigen?

Leider kann ich Dir bei Deinem Problem nicht helfen da ich Innenausbauer bin. LG Matthias

Hallo!
Ich habe ein Zweifamilienhaus gemietet und habe in der
Erdgeschoßwohnung Untervermietet die ich jetzt aber als
eigenbedarf nutzen will.Kann ich den Leuten einfach Kündigen?

einfach nicht!
aber mit kündigungsfrist wenn wirklich ein familien mitglied einzieht.
siehe mieterrechtschutzverein!

Hallo,

bin kein Experte auf dem Gebiet, aber wenn ihr im Mietvertrag nichts anderes vereinbart habt sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.Um die wirst du nicht herumkommen - meine unmassgebliche Meinung.
Gruß Bodo

Hallo!
Ich habe ein Zweifamilienhaus gemietet und habe in der
Erdgeschoßwohnung Untervermietet die ich jetzt aber als
eigenbedarf nutzen will.Kann ich den Leuten einfach Kündigen?

Hallo Knopper40,

meines Wissens darf man bei Eigennutzung dem Mieter kündigen. Aber wo das schriftlich gesetzlich steht weiß ich leider auch nicht, mußt du mal googeln.

gruß
kenny

Hallo,
Gina hat vollkommen Recht mit ihren Aussagen.
Geregelt ist das ganze in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.