Kündigung des Mietvertrags

Hallo Uli,

ich habe eine eventuell dumme Frage:
Ich möchte meine Wohnung kündigen und habe daher in die schriftliche Kündigung „zum 31.09.2010“ geschrieben. War das falsch, hätte ich +drei Monate rechnen müssen und dementsprechend zum 31.12.2010 kündigen müssen?
LG
Mia

Hallo Mia,

das richtet sich prinzipiel immer nach dem,
was im Mietvertrag steht.
Normal wäre aber, Du kündigst schriftlich
bis Ende September zu Ende Dezember.

Denke zwar, der Vermieter wird das so verstehen,
besser wäre aber sicher, nachträglich nochmal
schriftlich klarzustellen, was Du genau meinst.

Viel Erfolg

Ulrich Esser