Kündigung des Mietvertrags aufheben

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Wenn ich jetzt meinen Mietvertrag kündigen würde, könnte ich diese Kündigung beispielsweise innerhalb von 14 Tagen noch mal rückgängig machen? Oder gilt: gekündigt ist gekündigt?

Vielen Dank,
mit besten Grüßen,
Mattilda

Die Kündigung ist gültig. Die Aufhebung bedarf der vertraglichen Einigung mit dem Empfänger der Kündigung über die Aufhebung der Kündigung und die Fortsetzung des gekündigten Mietverhältnisses.

Einfach mit dem Vermieter reden!!!

Ernst-Erwin

Hallo, gekündigt ist gekündigt, keine Chance, vorausgesetzt die Kündigung wurde schriftlich erklärt. Mündlich zu kündigen ist übrigens garnicht möglich.
Gruß Fred

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

in diesem Fall gilt natürlich: gekündigt ist gekündigt… Sobald der Vermieter von dir die Kündigung des Mietraumes erhält, wird er im Regelfall damit beginnen, Zeit und Kosten für die Neuvermietung aufzuwenden. Dann nach zwei Wochen ankommen und sagen: ätschi bätsch, ich möchte nun meine Kündigung zurückziehen, wird im Regelfall nicht auf Gegenliebe stoßen. Es gilt dann aber meist, wie so oft, miteinander offen reden bringt die größten Erfolge.

HI

also deine Willenserklärung gilt… ein wille ist ein Wille ist ein wille. Punkt… da gibt es kein Rücktrittsmöglichkeit, sonst hätten wir Anarchie… rein oder raus??? !4 Tage gilt nur bei dem sogenannten „Haustürgeschäften“ und Fernabsatzgesetz" also Käufe über das Internet…

gruß Peter

gekündigt ist gekündigt und wenn du es dir anders überlegst und der vermieter akzeptiert das, ist es auch so möglich.
Hallo,

ich habe mal eine Frage. Wenn ich jetzt meinen Mietvertrag
kündigen würde, könnte ich diese Kündigung beispielsweise
innerhalb von 14 Tagen noch mal rückgängig machen? Oder gilt:
gekündigt ist gekündigt?

Vielen Dank,
mit besten Grüßen,
Mattilda