Hallo,
ich habe mal eine Frage. Wenn man jetzt seinen Mietvertrag kündigen würde, könnte man diese Kündigung beispielsweise innerhalb von 14 Tagen noch mal rückgängig machen? Oder gilt: gekündigt ist gekündigt?
Vielen Dank,
mit besten Grüßen,
Mattilda
Gekündigt ist gekündigt. Es gibt kein „Widerrufsrecht“ bei einer bereits erfolgten Kündigung. -
Der Mieter kann seine Kündigung nur dann „ungeschehen“ machen, wenn sich der Vermieter mit dem Wunsch des Mieters, doch in der Wohnung zu bleiben, später einverstanden erklärt. Der Vermieter kann jedoch in diesem Fall auch auf den Auszug bestehen.