Hallo zusammen,
In unserem Wohnhaus leben zwei Parteien (beide zur Miete/Vermieter in einer anderen Stadt). Zu dem Haus gehört eine Doppelgarage für jede Partei eine Hälfte. Weiter befinden sich im Keller eine, gemeinsam genutzte, Waschküche und ein, ebenfalls gemeinsam genutzter, Abstellraum. Alle jeweils Abschließbar.
Bei Einzug, unser Kontrahend einen Monat eher, sind in der Waschküche Steckdosen, an den jeweiligen Stromkreislauf, angeschlossen worden. So wie es sein soll.
Im ersten Abrechnungszeitraum hatten wir einen Stromverbrauch von ca. 11kw/h pro Tag. Jetzt haben wir, mit der letzten Stromrechnung, einen durchschnittlichen Stromverbauch von über 14kw/h pro Tag. Ergab eine Nachzahlung von über 300,00€ nur so am Rand.
Da ich vom Fach bin, installierte ich in der Waschküche eine verdeckte Videokamera (nur um meine Waschmaschine beim waschen sehen zu können). Hierbei musste ich leider (zufällig) Feststellen das unser Kontrahend seine Waschmaschine und danach den Trockner aus seiner Steckdose auszog und in unsere Steckdose einsteckte und somit einen sog. Stromdiebstahl begang. Hier war unser Interesse geweckt. Einige Tage später das selbe Spiel, diesmal hatte er sogar unser Waschmittel benutzt und das in einer Menge mit der wir 4 Maschinen gewaschen hätten, also auch noch Diebstahl.
Soweit so gut und alles klar (POLIZEI).
Nun meine Fragen:
-
Kann unser Vermieter hier unserem Kontrahenden eine Kündigung aussprechen evtl. Fristlos???
-
Kann ich unseren Vermieter „zwingen“, zum Schutz unseren Eigentums, die Gemeinsam genutzten Kellerräume/Garage neu zu verteilen? Garage zu unseren Gunsten; Kellerraum an unseren Kontrahenden bei dem entsprechender Kostenübernahme.