Kündigung des Mietvertrags wegen Eigenbedarf

Liebe/-r Experte/-in,
beabsichtige zusammen mit meiner Lebensgefährtin eine ETW zu kaufen. Die Tochter meiner Lebensgefährtin will als Mieterin mit ihrem Freund dann einziehen. Dem jetzigen Mieter müßten wir kündigen.
Frage:

  1. kann Kündigung wg. Eigenbedarf ausgesprochen werden?
  2. wie ist die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf?
  3. welche Möglichkeiten haben wir, wenn der Mieter trotz Eigenbedarfkündigung die Wohnung nicht räumt?
    Danke
    Gruß Franz

Lieber Franz,

  1. ja eine Kündigung sollte schriftlich erfolgen, das heißt du solltest begründen, dass du die Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen willst und du Interesse an der Wohnung hast begründen. Und falls ihr beide Eigentümer seit dann müsst ihr beide unterschreiben die Kündigung mit Datum und allem was dazugehört.
  2. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wenn sich der Mieter normal verhalten hat.
    Dein Mieter kann bis zu 2 Monate widersprechen dass er ausziehen soll aus der Wohnung.
    Je nachdem in was für Verhältnissen dein Mieter wohnt (eine sogenannte Härtefallregelung) sprich ob er ne Familie hat oder nicht kannst du dich darauf einstellen dass er dem Ganzen widerspricht und nicht ausziehen möchte. Ich möchte noch hinzufügen, dass er falls er keine neue Wohnung findet,nur welche die unzumutbar wären er durchaus das Recht besitzt noch länger bei euch zu bleiben bis er was angemessenes gefunden hat.
  3. Du kannst eine sogenannte Räumungsklage einreichen, falls sich dein Mieter wehrt und pardout nicht ausziehen möchte, du solltest im Kündigungschreiben bitte reinschreiben das er ein Widerspruchsrecht hat.
    Den Räumungsanspruch müsst ihr vor Gericht stellen falls der Mieter sich vertragswidrig verhält.
    Ich würde euch dann den Gang zum Rechtsanwalt empfehlen falls er sich quer stellt der Mieter.
    Ich hoffe dir damit geholfen zu haben und falls du noch weitere Fragen hast schreibst mich wieder direkt an.
    Schönen Abend noch.
    Gruß Christina