Eine Wohnung die seit dem 01.08.2012 gemietet ist wird am 11.12.12 zum 31.03.13 nach §573a Absatz 1 gekündigt. Die Wohnung liegt im Obergeschoss eines Hauses Der Vermieter Wohnt im Untergeschoss. Es ist eine seperate Wohnung, also mit eigener Eingangstür.
Die Miete wurde pünklich bezahlt außer 11/12 und 12/12 da ein Job wechsel vorlag und im neuen job erst am 15. des Monats Geld gibt es gab vom Vermieter keine Abmahnung darauf nur ein persöhnliches Gespräch am 14.11.12 wo der Mieter auch drauf hinwies das es im Dezember 2012 auch erst möglich ist am 15.12 die Miete zu überweisen, der Vermieter hat dazu nur gesagt das es aber am anfang des Monats zu zahlen ist. Ist die Kündigung rechtens? Kündigungsfrist? Da im §573 Absatz 1 steht das sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert und laut Mietvertrag geregelt ist das es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten besteht.
Mfg
Hallo!
§ 573 a regelt das besondere Kündigungsrecht in dem Fall,wenn Vermieter und einziger Mieter in einem gemeinsamen Haus wohnen.
Da braucht Vermieter keine Begründung anführen wie sonst,aber die Kündigungsfrist von 3 Monaten verdoppelt sich auf 6 Monate.
Aber will der Vermieter das denn ? Hat er nicht einen echten,zulässigen Kündigungsgrund. Zahlungsverzug ?
Und in einem Monat mag das mit neuem Job und neuer Zahlungsweise noch hinkommen,aber im nächsten Monat auch noch mal ?
Der Mietvertrag nennt die Termine,jede Änderung wäre ein Verstoss.
Und das sollte nicht durch Gespräch zu klären sein ? Und hätte man nicht Konto überziehen können um Miete termingerecht zu zahlen ?
MfG
duck313
-zum Job wechsel der alte job bezahlt immer zum 1 des monats im vorraus, also letzte zahlung am 1.10.12 die erste zahlung vom neuen job kommt am 15.12.12.
- kündigen wegen zahlungsverzug ja aber ist da nicht erst nich abmahnung fällig?
-eine frage wurde noch vergessen: die Wohnung ist bei bezug renovierungsbedürftig gewesen es musste gestrichen werden und neuer Boden im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer verlegt werden. Im Wohnzimmer und Flur wurde Laminat verlegt vom Mieter der hat alles selber bezahlt (ca.600€) Schlafzimmer wurde noch nicht gemacht, bis auf streichen. kann der Mieter Geld vom vermieter verlangen für die geleistete Renovierung?
Hallo
-eine frage wurde noch vergessen: die Wohnung ist bei bezug
renovierungsbedürftig gewesen es musste gestrichen werden und
neuer Boden im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer verlegt
werden. Im Wohnzimmer und Flur wurde Laminat verlegt vom
Mieter der hat alles selber bezahlt (ca.600€) Schlafzimmer
wurde noch nicht gemacht, bis auf streichen. kann der Mieter
Geld vom vermieter verlangen für die geleistete Renovierung?
das kommt darauf an: Was wurde vereinbart schriftlich und mündlich am besten mit Zeugen. Da steht beim Richter Aussage gegen Aussage, schlechte Karten, würde ich sagen
Gruß
General Patton
(…)
[Team] bedenklicher Inhalt
" Wir sollten den Deutschen ihre Waffen wiedergeben und dann
die Sowjets dahin zurück treiben, von wo sie gekommen sind
(Sommer 45)"
Was hast du denn geschluckt? War wohl zu viel - oder zu wenig!
vnA
- kündigen wegen zahlungsverzug ja aber ist da nicht erst nich abmahnung fällig?
NEIN, das ist ein weitverbreiteter Irrtum - bitte mal lesen (sonst drohen auch in anderen Lebensbereichen Folgen)
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__286.html
Für die Miete ist dabei bedeutsam:
„Der Mahnung bedarf es nicht, wenn … für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, …“
Für die Leistung (=Mietzahlung) ist bereits per Gesetz der Termin bestimmt, nämlich „Die Miete ist zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten, nach denen sie bemessen ist.“ (BGB §556b)
Meistens ist dieser kalendermäßige Termin sogar noch im Mietvertrag benannt.
Renovierung
Da spielen auch weitere Rahmenbedingungen eine Rolle, z.B.
wurde dafür eine Gegenleistung gewährt (z.B. Mietfreiheit/Mietpreisreduzierung)?
in welchem Verhältnis steht der Mietpreis zu ortsüblichen, renovierten Wohnungen?