Kündigung des Musikunterrichts wegen Preiserhöhung

Hallo Leute!

Ich hab da eine sehr wichtige Frage, meine private Musikschule hat zum 1. April 2001 die Gebühren erhoben. Ist das ein außerordentlicher Kündigungsgrund für mich? Ich möchte aus dem Vertrag herauskommen, die Kündigung ist aber erst nächstes Jahr im Januar möglich.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Marcus Fiess.

JEIN, es kommt auf den Vertrag an, den Du abgeschlossen hast. Wurde Festpreis vereinbart oder gibt es dort eine Anpassungsklausel. Ist die Erhöhung so groß, daß eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist? Beispiel: von 50 auf 100 DM, würde ich sagen, ja; aber bei 50 auf 55/60 DM, fraglich! Also, schau mal in den Vertrag.

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