ich habe einen Pachtvertrag abgeschlossen, der für ein Jahr gilt und danach automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird, wenn er nicht ein Jahr nach Vertragsschluss gekündigt wird. Nun muss ich sagen, dass mein Gewerbe gut läuft und ich dieses Gerwerbe mindestens zwei oder drei Jahre laufen lassen möchte. Leider verstehe ich mich mit dem Verpächter nicht so gut. Kann er meinen Vertrag nach einem Jahr kündigen einfach so? Als Grund könnte er z.B. Eigenbedarf nennen, was meiner Meinung nach nicht gegeben ist.
soweit ich weiß kann der Verpächter ohne Angabe von Gründen den Pachtvetrag kündigen.
ABER diese Kündigung muß am 3 Werktag nach Ablauf des Pachtjahres da sein.
D.h. wenn der VM kündigt dann geht das nur 1 Jahr im vorraus!
wenn der Vertrag auf ein Jahr abgeschlossen wurde und nicht unbefristet, haben beide Seiten m.E. das Recht, den Vertrag zum Ablauf des ersten Jahres zu kündigen. Der Grund spielt dabei keine Rolle, d.h. ob nun Eigenbedarf vorliegt oder nicht, ist uninteressant. Jetzt weiß ich natürlich nicht, wie der genaue Wortlaut des Vertrages ist. Aber aus meiner Sicht, haben Sie das ganz richtig verstanden: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, den Vertrag für ein weiteres Jahr zu verlängern, wenn er die entsprechende Kündigungsfrist zum Ablauf des Vertragsjahres einhält,endet das Pachtverhältnis.
Hallo Blue2307
JA, der Vermieter kann nach einem Jahr kündigen. Es gibt keinen Mieterschutz im gewerblichen Bereich. Das mit dem Eigenbedarf trifft nur auf Mietwohnungen zu. Im Gewerbebereich bleibt es bei den vertraglichen Vereinbarungen.
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte sachverständige Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere sachverständige Beurteilung die Folge sein. Es handelt sich nicht um eine rechtliche Auskunft i.S.d. Rechtsberatungsgesetzes.
Hartmut Eger, Dipl. Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft
Hallo,
es kommt darauf an, was für ein Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Für Gewerberaum oder für Land. Es umfasst das Recht auf Nutzung und Ertrag. Die Kündigung während eines laufenden Pachtvertrages ist m.W. möglich. Der Verpächter muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Eigenbedarf gibt es nur im Wohnungsmietrecht soweit ich weiß.
Wenn der Ernstfall eintritt, würde ich einen Anwalt, der Pachtrecht beherrscht, einschalten.
Gruß KKl
Hallo,
ich habe einen Pachtvertrag abgeschlossen, der für ein Jahr
gilt und danach automatisch um ein weiteres Jahr verlängert
wird, wenn er nicht ein Jahr nach Vertragsschluss gekündigt
wird. Leider verstehe ich mich mit dem Verpächter nicht so
gut. Kann er meinen Vertrag nach einem Jahr kündigen ? Als Grund könnte er z.B. Eigenbedarf nennen.
derartige Pachtverträge gehören leider nicht zu meinem Spezialgebiet, daher gilt für mich die bei Rechtsthemen wichtige Devise: Lieber garnicht beraten, als falsch beraten.
Das ist ja genau der Sinn zeitlich begrenzter Mietverträge, dass man als Vermieter oder Mieter nach einem festgelegten Zeitraum frei entscheiden kann, ob man das Mietverhältnis fortsetzen will. Da braucht man dann gar keine Kündigungsgründe und Fragen wie Eigenbedarf oder Sozialfall spielen auch keine Rolle, das gilt nur für unbefristete Mietverhältnisse und Wohnraum. Bei gewerblich genutzten Räuemn ist die Kündigung viel einfacher möglich.
Der befristete Mietvertrag endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietfrist, wenn nicht beide Seiten einen erneuten Mietvertrag abschließen.
Wenn dein Vermieter den Mietvertrag als nicht verlängert, dann wird dir nichts anderes übrig bleiben, als die Mietsache zu verlassen.
Wenn der Vermeiter die Frist verlängern will kann man ihn ja fragen, ob er ein unbefristetes Mietverhältnis akzeptieren würde. Aber Vorsicht: Das bindet natürlich auch den Mieter mehr, der jetzt z.B. Kündigungsfristen einhalten muss.
Hallo,
ohne die genauen Umstände (Vertrag etc) ist es schwer was genaueres zu sagen.
Eigenbedarf ist jedoch nicht so leicht. Im Streitfall muss er das nachweisen können.