Kündigung des Stromanbieters

Hallo Ihr,

habe da mal eine Frage!!

Am 30.12.2010 habe ich einen Vertrag bei Sorglos Strom abgeschlossen.

In dessen AGB steht, dass bei Umzug einen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen kann.

Nun will ich umziehen und verlasse meine Wohnung am 30.06.2013.

Heute rief ich dort an und bekam gesagt, dass ich kein Sonderkündigungsrecht mehr wegen Umzugs habe, weil die die AGB geändert haben und ich die angeblich bekommen hätte. Habe aber meine Unterlagen durchgesehen und nichts bekommen und nichts unterschrieben.

Nun soll ich Grundgebühr für die nächsten 8 Monate zahlen.

Ist das ok?? Gibts dazu rechtliche Hintergründe?

Das kann doch nicht sein. Sie meinten, ich könne meinen Stromanbieter ja mitnehmen. Ich ziehe aber mit jemandem zusammen und der hat schon einen Stromanbieter!! Das gibts doch nicht!

Kann ich mich dagegen irgendwie wehren?? Können die einfach wild die AGB ändern?

Lieber Gruß
Jenni

Nein, die AGB kann der Anbieter nicht einfach ändern. Aber es kann sein, dass eine Zustellung per E-Mail ausreichend ist.
Letztlich ist das eine Frage für einen Anwalt. Aber ich vermute, dass das Unternehmen nachweisen muss, dass die neuen AGB Dir zugegangen sind.

Grüße
Matthias