Kündigung des Untermieters

Hallo zusammen,

Angenommen, in einer WG wohnen verschiedene Bewohner B. Einer davon als Hauptmieter H. H hat mit einem B keinen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen, will ihm aber aufgrund persönlicher Dissonanzen kündigen.
B hat für den aktuellen Monat noch keine Mietzahlung vorgenommen, da die Kündigung vorab mündlich vorgenommen wurde (durch H als Information deklariert). B hat auch keine Kaution gezahlt, da kein Mietvertrag ausgestellt wurde aufgrund anderweitiger Misstände. Kautionszahlung war allerdings mündlich vereinbart.

Die Fragen: Welche Fristen sind für beide Seiten einzuhalten? Muß B evtl. noch die Kaution zahlen? Kann B die Miete verringern? Welches Recht gilt (also da keine schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden)?

Antworten auch gerne per mail, vielen Dank an alle.

Ariane

Auch eine muendliche Vereinbarung ist ein Vertrag.
Bloss ist hier der Nachweis juristisch schwierig, als bei schriftlicher Fixierung. :smile:

Gibt es Zeugen ?

Gruss
G

Hallo Gandalf, ja, Zeugen gibt es.
Gruß, Ariane

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