Kündigung des Untermietvertrags oder Mietminderung

Hallo,

gehen wir von einer WG bestehend aus zwei Untermietern und einen Vermieter. Es wurde gesprochen, dass alle gemeinsam Ende August ausziehen und die WG dann auflösen. Nun hat der Vermieter, schon früher seinen Teil der Wohnung geräumt, was auch die Waschmaschine und den Kühlschrank betrifft. Auch wurde das Hochbett und der integrierte Schrank eines Untermieters schon abgebaut von den Vermieter. Das wurde alles einen Monat vorher gemacht. Ohne die Möbel in dem Zimmer, die Waschmaschine und den Kühlschrank ist der eine Untermieter der Meinung, dass es nicht mehr möglich ist anständig in dieser Wohnung zu wohnen.

1.) Frage: Könnte der Untermieter aus diesen Gründen eine Mietminderung beantragen?

2.) Frage: Wenn erstens nicht zutrifft, könnte der Untermieter, weil das Zimmer möbiliert vermietet wurde, von einer 2-Wochen-Kündigungsfrist gebrauch machen, obwohl der Mietvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist vorsieht?

Der Mietvertrag: Die genannten Möbel in dem Zimmer des Untermieters sind im Mietvertrag enthalten. Über Waschmaschine und Kühlschrank wird nichts gesagt, nur dass der Untermieter die Küche und das Bad mitbenutzen darf.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo Bella,

rein vom Vertrag her könnte man natürlich auf ein möbliertes Zimmer bestehen und somit Miete mindern.
Es scheint aber wohl so zu sein, dass der Untermieter nicht mehr dort wohnt, nachdem der gemeinsame Auszug besprochen wurde. Hier stellt sich die Frage, ob nicht ebenfalls eine gültige Absprache entstanden ist und der Hauptmieter gemäß dieser Absprache gehandelt hat oder zumindest glauben durfte, dass er demnach handelt.

Gruß!

Horst