Ich werde bald aus meiner 2er WG ausziehen. In meinem Mietvertrag steht drin:
„10. Rückgabe der Mietsache: Bei Ende der Mietzeit sind die gemieteten Räume mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
11. Sonstige Vereinbarungen: Die Räume sind im gleichen renovierten Zustand zurückzulassen.“
Muss ich tatsächlich renovieren, d.h. streichen?
Danke für die Antwort!
Hallo, leider weiß ich es nicht genau. Aber in den meisten Mietverträgen muss man die Wohnung renovieren wenn man auszieht. Außer man hat das vorher anders festgehalten. Wie das bei WGs aussieht kann ich Dir leider nicht genau sagen. Tut mir leid.
LG Gabi
Hi,
ich würde nach dem Text davon ausgehen, dass du den Raum auch renoviert übernommen hast? Dann musst du ihn auch so wieder abgeben. Es gibt vielleicht irgendwo ein Urteil oder eine rechtliche Finte wie du dich davor drücken kannst, aber so ganz richtig ist es ja nicht?
Gruß