Kündigung des Untermietvertrags - Renovierung?

Ich werde bald aus meiner 2er WG ausziehen. In meinem Mietvertrag steht drin:
„10. Rückgabe der Mietsache: Bei Ende der Mietzeit sind die gemieteten Räume mit sämtlichen Schlüsseln vollständig geräumt und sauber zurückzugeben.
11. Sonstige Vereinbarungen: Die Räume sind im gleichen renovierten Zustand zurückzulassen.“

Muss ich tatsächlich renovieren, d.h. streichen?

Danke für die Antwort!

Hallo, leider weiß ich es nicht genau. Aber in den meisten Mietverträgen muss man die Wohnung renovieren wenn man auszieht. Außer man hat das vorher anders festgehalten. Wie das bei WGs aussieht kann ich Dir leider nicht genau sagen. Tut mir leid.

LG Gabi

Hi,

ich würde nach dem Text davon ausgehen, dass du den Raum auch renoviert übernommen hast? Dann musst du ihn auch so wieder abgeben. Es gibt vielleicht irgendwo ein Urteil oder eine rechtliche Finte wie du dich davor drücken kannst, aber so ganz richtig ist es ja nicht?

Gruß

Hallo, leider kenn ich mich mit Untervermietverträgen nicht sonderlich aus. Allerdings dürfte es hier ähnlich wie bei normalen Verträgen zu händeln sein, in dehnen so pauschale Formeln wie Punkt 11 sich nicht als gültig erwiesen haben, da hier ja unabhängig von der Mietdauer es sich um eine einseitige Benachteiligung des Mieters handeln würde. Allerdings kommst Du normalerweise nicht drum, hier zu weisseln wenn hier zwischenzeitlich sehr auffällige Wandfarben gemalert wurden :wink:. Im allgemeinen solltest Du Dir aber überlegen, ob der Stress, hier massiv um die Farbe zu streiten, es wert ist. Ein Eimer Farbe liegt bei 30 euronen und gemalert ist eigentlich schnell … :smile: … grade ein Zimmer :wink: