Kündigung des Vermieters

Hallöchen,

darf ein Vermieter ohne zwingenden Grund einem Mieter fristgemäß (also innerhalb von 3 Monaten) kündigen oder muß ein bestimmter Grund vorliegen?

Danke + viele Grüße,
Maaya

Hallo.

Hallöchen,

darf ein Vermieter ohne zwingenden Grund einem Mieter
fristgemäß (also innerhalb von 3 Monaten) kündigen oder muß
ein bestimmter Grund vorliegen?

Dank des hierzulande herrschenden Mieterschutzes letzteres.
Hier ein paar Kündigungsgründe: http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…
Eigenbedarf muss übrigens belegt sein, sonst: http://www.mieterbund.de/recht/mietrecht_aktuell/mie…

HTH
mfg M.L.

Hallo,

darf ein Vermieter ohne zwingenden Grund einem Mieter
fristgemäß (also innerhalb von 3 Monaten) kündigen oder muß
ein bestimmter Grund vorliegen?

Ein Vermieter muss bei der Kündigung einen Grund angeben. Hierbei ist bei der ordentlichen Kündigung eine solche dann möglich, wenn der Vermieter bei wirtschaftlicher Verwertung einen geringeren Preis erzielen würde ( er muss dies jedoch belegen ).

Er kann kündigen, wenn er Eigenbedarf hat. Es ist zu unterscheiden, ob erkennbar ist, dass der Eigenbedarf für den Vermieter ist, dann reicht aus, wenn er wegen Eigenbedarf kündigt oder

wenn es für Angehörige Eigenbedarf ist, muss er begründen, in welchem Verwandtschaftsverhältnis diese Person steht, wo sie derzeit wohnt und weshalb die Wohnung benötigt wird.

Andere ordentliche Kündigungen sind natürlich wegen Störung des Hausfriedens, wegen wiederholter Abmahnung nach angekündigter Kündigungsandrohung und vielen anderen Gründe, die jedoch dann detailliert bewiesen werden müssen und denen eine Abmahnung vorausgehen muss, in der die Kündigung angedroht wird, möglich.

Was also wirklich gilt kann man nur durch die konkreten Kündigungsgründe beantworten.

Grüsse Günter