Kündigung des Versicherungsvertrages

Hallo Experten,

nehmen wir einmal an, eine Versicherungsgesellschaft würde den Vertrag zum Rechtschutz mit einem Versicherten kündigen.

  1. Wie sieht es mit der weiteren Übernahme von Kosten in bereits eingetretenen Rechtsfällen aus, für die Rechtschutz gewährt und zugesagt wurde, nachdem die Kündigung in Kraft tritt. Müsste die Versicherung weiter zahlen (also auch über den Kündigungstermin hinaus) oder würde der Versicherte auf den Kosten sitzen bleiben?
  2. Wie würde es mit neuen (also der Versicherung noch nicht gemeldeten) Rechtschutzfällen aussehen, die noch während der Versicherungszeit eintreten, also vor der Kündigungsfrist. Müsste die Versicherung hier Rechtsschutz gewähren und wie würde es dann im weiteren Verlauf nach Eintritt der Kündigung aussehen (siehe 1)?
    Vielen Dank

Hallo !

In beiden Fällen JA !

Laufende Verfahren werden bezahlt,noch kommende vor dem Kündigungsdatum werden übernommen und deshalb natürlich auch weit nach der Kündigung abgewickelt.

Voller Schutz bis zum Datum,alles was vorher war und ist fällt unter die alten Bedingungen.

MfG
duck313

vielen herzlichen Dank