Da die Hausgemeinschaft von 15 Partien mit der Abrechnung und der Verwaltung des Hauses unzufrieden ist, möchte ich gerne wissen ob man den Verwalter trotz Vertrag kündigen kann
Hallo,
eine ordentliche Kündigung ist jederzeit möglich.
Dann läuft der Vertrag fristgerecht aus.
Vertrag auf Fristen prüfen!
Eine fristlose Kündigung ist möglich wenn man dem Verwalter Verfehlungen oder Betrug nachweisen kann.
Gruß
nicki