Kündigung des WG-Mietvertrags

Hallo,

ich bin Untermieterin in einer WG (bestehend aus zwei Untermietern und einen Vermieter). Wir hatten eigentlich abgesprochen, dass wir alle gemeinsam Ende August ausziehen und die WG dann auflösen. Nun hat der Vermieter, schon früher seinen Teil der Wohnung geräumt, was auch die Waschmaschine und den Kühlschrank betrifft. Auch wurde mein Hochbett und der integrierte Schrank schon abgebaut. Das wurde alles einen Monat vorher gemacht. Ohne die Möbel in meinen Zimmer, die Waschmaschine und den Kühlschrank ist es sich meines Erachtens nicht mehr möglich anständig in dieser Wohnung zu wohnen.

1.) Frage: Kann ich aus diesen Gründen eine Mietminderung beantragen?

2.) Frage: Wenn erstens nicht zutrifft, könnte ich, weil das Zimmer möbiliert vermietet wurde, von einer 2-Wochen-Kündigungsfrist gebrauch machen, obwohl mein Mietvertrag eine vierwöchige Kündigungsfrist vorsieht?

Der Mietvertrag: Die genannten Möbel in meinen Zimmer sind im Mietvertrag enthalten. Über Waschmaschine und Kühlschrank wird leider nichts gesagt, nur dass ich Küche und Bad mitbenutzen darf.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo,

schwierige Situation. Aber da du das Zimmer als möbliert gemietet hast würde ich sagen, dass die Möbel auch auf jeden fall dazu gehören und nicht vorzeitig ausgebaut werden können. Dementsprechend würde ich auch vermuten, dass eine kürzere Kündigungsfrist machbar ist. Das sind aber alles nur Vermutungen ohne Anspruch auf Richtigkeit!

viel Erfolg!

Hallo,

leider kenne ich mich mit den rechtlichen sachen nciht wirklich aus. aber es gibt eine kostenlose rechtshilfe, die musst du mal googeln un da kann dir sicher jeder helfen…

liebe grüße, erfordia

Hi mit vollmöblierten wohnung und dem Mietvertrag darüber kenne ich mich leider nicht so gut aus. Nur eines wenn etwas nicht im Mietvertrag steht dann hast du auch kein Anrecht darauf soviel zur waschmaschine. Was heisst hier Vermieter? ist das = Eigentümer? und nun weg? Oder meinst du Hauptmieter und ihr Untermieter bei dieser Person? Wenn Wohnung vollmöbliert angemietet wurde und der Vertrag bis ende August läuft muß zumindest das in der wohnung erhalten bleiben was laut Vertrag auch dort zu sein hat.
gruß Peter

Hallo,

bei Untermietverträgen kenne ich mich leider nicht aus.
MfG

Hallo Bella!

Das ist vielleicht ein sch… Vermieter!
Leider kann ich Dir nicht sagen, wie die rechtliche Lage aussieht, aber wenn er Dir Deine Schlafmöglichkeit unter den Füßen wegzieht ist das schon ein starkes Stück. Also, vielleicht lässt sich was über den Mieterschutzbund, den es in jeder Stadt gibt, machen. Mitglied zu sein kostet ca. 60/70 €uro. Ob sie sofort oder gut helfen können weiß ich nicht, es wäre aber eine Möglichkeit Informationen zu holen. Soviel ich weiß habt ihr auch ggf. 3 Monate Kündigungsfrist. Ein Kündigungsvertrag muss schriftlich vorhanden sein. Da ihr „bloß“ Untermieter und keine Hauptmieter seid, weiß ich das aber auch nicht so genau. Lest euch nochmal den Mietvertrag durch, den ihr hoffentlich unterschrieben habt. Ansonsten müsst ihr Euch Expertenmeinung (Anwalt?) einholen. Rechtens Euch die Wohnungsgrundlagen zu nehmen ist es sicher nicht.

Ich wünsch Euch viel Glück und würde das mit der Mietminderung probieren.

Grüße Nadlin

Hallo,
mit einer WG kenne ich mich leider nicht aus.

Viele Grüße

Bezüglich der Möbel kannst du auf jeden fall die Miete mindern (ich persönlich würde nichts mehr zahlen) da gerade das Bett das wichtigste überhaupt ist.