Kündigung - Die letzten Tage

Hallo,

habe mal kurz ne Frage zu einem Fall.

AG = Arbeitgeber AN = Arbeitgeber

AG kündigt AN zum Ende des Monats. AG hält Vierwochenfrist ein. AN arbeitet fleißig weiter, bis fast zum Ende des Monats. Wird dann krank und ist für 5Tage (Fr-Di) krankgeschrieben. Di ruft AN den AG mehrmals an um zu fragen welches Auto er Mi benutzen soll (Kurierdienst), erreicht ihn jedoch nicht. Erst als AN seine Rufnummer unterdrückt, nimmt AG ab. AN erfährt erst dann, dass er die restlichen Tage des Monats nicht mehr arbeiten soll, da für ihn nichts zu tun sei.

AN wird nach Std bezahlt, erhält also Lohn, kein Gehalt. Über ein Mindestverdienst gibt es keine Verträge, jedoch hat der AN die letzten Monate feste Touren gehabt und bekommt diese u.A. auch im Urlaub bezahlt.

Ist es ok vom AG, dass er seinem AN von alleine nicht bescheid sagt, dass er nächsten Tag nicht zur Arbeit erscheinen braucht? Und steht dem AN trotzdem sein Geld für die restlichen Tage zu?
AN verlangt jeden Eigentum der Firma (Firmenhandy, Ausweise etc.) zum 29. zurück, und händigt erst dann die Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt aus. Darf er das?

Kündigungsschutzklage ist eingereicht, da kein Kündigungsgrund vorliegt. am 30.3. ist Verhandlung.

Wie ist die Rechtslage?

Noch eine andere Frage:

Wie schützt man sich bzw was kann man alles unternehmen, wenn der AG den Lohn nicht zahlt? AN hat einen Abschlag bekommen, aber auf den größten Teil vom Februar wartet er immer noch. AG sagt dazu nur: „Ich weiß es noch nicht wann ich überweise“ oder „Das steht noch in den Sternen“

Was kann man alles unternehmen gegen sowas?

LG
Coonie

Hi Connie,

erst einmal ist es wichtig ob ein geregelten Arbeitsvertrag mit fester Stundenzeit existiert, also sagen wir reguläre 40 Stunden, die man seinem Arbeitgeber zur Verfügung stellt. Somit werden dann zum Beispiel Überstunden zusätzlich vergütet.

Wenn normalerweise auch im Urlaub sowie logischrweise bei Krankheit die Stunden vergütet werden, müsste der AG auch für die Freistellung zahlen.
Sinnvoll wäre es gewesen sich den Gardenleave/ die Freistellung auf Abruf oder die unbefristete Freistellung schriftlich mitteilen zu lasssen. Somit entfällt die Beweislast bei Streitigkeiten.

Die Herausgabe Zug um Zug ist sicher nicht ungewöhnlich- Handy gegen Bescheinigung. Der AG ist angehalten die Bescheinigung zeitnah zu erstellen. Genaue Fristen sind mir nicht bekannt.

Auf die Frage zur Abschlagzahlung würde ich schriftlich eine Mahnung verfassen, Inhalt Zustellung der Abrechnung sowie überweisung des ausstehenden Betrages. Die Lohnabrechnung wird gewöhnlich ja vom Steuerberater oder der eigenen Lohnbuchhaltung bis spätestens 4 Werktage vor Ablauf des Monats erstellt und an die Krankenkassen übermittelt. Sollte also dem AG längst vorliegen.

Schön alles Schiefgelaufene sammeln für den Gerichtstermin.

Gruß
Anke