Im Jahr 1996 hat der Arbeitnehmer (AN) eine Direktversicherung abgeschlossen, die er aus verschiedenen Gründen nun gerne kündigen möchte. Das Versicherungsunternehmen ist informiert und hat bereits zugestimmt, dass die Direktversicherung mit Einverständnis des Arbeitgebers (AG)kündbar ist.
Weiterverkaufen will der AN sie nicht, da es sich um eine
Direktversicherung handelt geht das auch nicht. Stillgelegt ist sie bereits. Es ist eine grössere Summe angespart, mit dem der AN einen Teil eines Immobiliendarlehens vorzeitig tilgen möchte.
Welche versteckten Kosten kommen auf den AN im Kündigungsfall zu ? Nachdem die Versicherung über 12 Jahre läuft - ist sie steuerfrei wie andere Lebensversicherungen oder muss der AN mit steuerrechtlichen Konsequenzen rechnen ? Die Möglichkeit, dass dem AN bis zum eigentlichen Auslauf in 20 Jahren noch weniger vom Eingezahlten bleiben könnte ist dem AN zu unsicher.
Welche Rolle spielt dann noch die Krankenkasse dabei ? Der AN ist seit
2006 wieder gesetzlich versichert, davor war er sehr lange privat versichert. Kann die Krankenversicherung noch Geld zurück verlangen ?
Der Steuerberater meint, der AN müsste „eigentlich“ nichts davon
versteuern und kann die komplette Auszahlung verwerten. Hat da jemand Erfahrung ?
Im Jahr 1996 hat der Arbeitnehmer (AN) eine Direktversicherung
abgeschlossen, die er aus verschiedenen Gründen nun gerne
kündigen möchte. Das Versicherungsunternehmen ist informiert
und hat bereits zugestimmt, dass die Direktversicherung mit
Einverständnis des Arbeitgebers (AG)kündbar ist.
Weiterverkaufen will der AN sie nicht, da es sich um eine
Direktversicherung handelt geht das auch nicht. Stillgelegt
ist sie bereits. Es ist eine grössere Summe angespart, mit dem
der AN einen Teil eines Immobiliendarlehens vorzeitig tilgen
möchte.
Bist du schon 60 J. ? Nur dann kannst du sie abrufen!
Welche versteckten Kosten kommen auf den AN im Kündigungsfall
zu ? Nachdem die Versicherung über 12 Jahre läuft - ist sie
steuerfrei wie andere Lebensversicherungen oder muss der AN
mit steuerrechtlichen Konsequenzen rechnen ? Die Möglichkeit,
dass dem AN bis zum eigentlichen Auslauf in 20 Jahren noch
weniger vom Eingezahlten bleiben könnte ist dem AN zu
unsicher.
Wenn du keine 60 Jahre bist, musst du nachversteuern und evtl. Soz.vers.ersparnisse nachzahlen. (Dein Versicherer zahlt evtl. aus, die Probleme mit dem Finanzamt bleiben)!
Welche Rolle spielt dann noch die Krankenkasse dabei ? Der AN
ist seit
2006 wieder gesetzlich versichert, davor war er sehr lange
privat versichert. Kann die Krankenversicherung noch Geld
zurück verlangen ?
Der nächste Konfliktstoff - auch hier wirst du Probleme bekommen! (aber auch, wenn du schon 60 J. bist)
Der Steuerberater meint, der AN müsste „eigentlich“ nichts
davon
versteuern und kann die komplette Auszahlung verwerten. Hat da
jemand Erfahrung ?
Wenn das dein Steuerberater meint!?!?
Vielleicht schilderst du den Fall falsch oder du bist schon 60 J. (glaub ich allerdings nicht)!Evtl. ist auch etwas an mir vorbeigegangen!
Danke
Bitte Gruß cooler
P.S. Du fragst hier im Forum!? Also mißtraust du deinem Steuerberater!?