Langzeiterkrankter Arbeitnehmer (psychisch). Laut Hausarzt fordert die Krankenkasse IKK (nach einem Jahr Erkrankung), dass nun für sechs Wochen wieder der Arbeitgeber Lohn zahlen müsse - erst danach würden sie wieder per Auszahlschein Lohnersatzleistungen zahlen. Der Arbeitgeber aber wird aber nach ersten Aussagen nicht bezahlen.
Was wird geschehen? Ist damit der kranke Arbeitnehmer automatisch gekündigt? Oder ist er automatisch ohne Versicherungsschutz und Bezahlung, aber noch angestellt?
Kann es geschehen, dass der Kranke damit Arbeitsplatz und Versicherungsschutz verliert? Was geschieht dann? Wohin kann sich ein kranker Mensch wenden, der ja unbedingt weiter behandelt werden muss, also eine Krankenversicherung braucht?
Hallo,
soviel ich weiß, erhält ein Angestellter im Krankheitsfall 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Aber auch Krankengeld ist begrenzt auf 72 Wochen (ist mein letzter Kenntnisstand, könnte sich geändert haben). Danach könnte man evtl. Arbeitslosengeld beantragen. Ich würde auf jeden Fall schnellstens einen Anwalt befragen, der sich mit dem Sozialrecht auskennt.
Langzeiterkrankter Arbeitnehmer (psychisch). Laut Hausarzt
fordert die Krankenkasse IKK …
Laut Hausarzt fordert jemand. Wie wäre es, mit diesem jemand, in diesem Fall der Krankenkasse, Kontakt aufzunehmen?
Da die Lohnfortzahlung weder willkürlich vom Arzt, der KK oder dem AG bestimmt wird, sondern gesetzlich geregelt ist, und es für die KK sicher nicht der allererste Fall ist, würde ich zuallererst dort nachfragen.
Dein Text ist irreführend !
Langzeiterkrankter Arbeitnehmer (psychisch). Laut Hausarzt
fordert die Krankenkasse IKK (nach einem Jahr Erkrankung),
dass nun für sechs Wochen wieder der Arbeitgeber Lohn zahlen
müsse - erst danach würden sie wieder per Auszahlschein
Lohnersatzleistungen zahlen.
Der Text nach einem Jahr Erkrankung passt nicht.
Könnten es auch 78 Wochen sein ?
Siehe: Sozialgesetzbuch V
§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes
(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.
Der Arbeitgeber aber wird aber
nach ersten Aussagen nicht bezahlen.
Warum sollte der AG auch zahlen, wenn keine Arbeit aufgenommen werden kann.
Der AN/Kranke sollte sich überlegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.
Unter Umständen hat der AN/Kranke ja auch eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschlossen.
Wohin kann
sich ein kranker Mensch wenden, der ja unbedingt weiter
behandelt werden muss, also eine Krankenversicherung braucht?
Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten.
Die Ehefrau des Kranken ist in der GKV pflichtversichert - dann wäre dort eine beitragsfreie Mitversicherung des Kranken möglich.
Der Kranke erhält Rente dann ist er in der KVdR versichert.
Andernfalls wird er vermutlich einen Sozialhilfeantrag stellen müssen oder er kann von seinem ersparten Vermögen leben und muss sich freiwillig in der GKV versichern.
Gruß Merger
Hallo,
wenn die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bestand kommt keine erneute Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber in Betracht. Anders verhält es sich, wenn zwischendurch Arbeitsfähigkeit eingetreten war. Normalerweise ist es ja, so, dass der Arbeitgeber nicht noch einmal sechs Wochen Entgelt zahlen muss wegen der gleichen Erkrankung, wenn zwischen dem Ende der Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der neuen Arbeitsunfähigkeit weniger als sechs Monate liegen - hier gibt es aber eine 1-Jahresfrist (den genauen Wortlaut der Vorschrift müsste ich mal raus suchen), die dazu führen kann, dass der Arbeitgeber auch dann wieder für sechs Wochen zahlen muss, wenn weniger als sechs Monate zwischen Ende und Beginn einer Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Erkrankung liegen. Vielleicht meinte das die Kasse ??.
Gruss
Czauderna
wie ich das verstehe, kommuniziert die KK mit dem Arzt. Hat für Dich erstma keine Bedeutung!
Wenn Du weiter krankgeschrieben bist gibt es vermutlich weiter Krankengeld. Wenn das krankengeld eingestellt wird (spätestens nach 78 Wochen) teilt die Kasse Dir das vorher mit.
Irgendwo in Deinen Unterlagen von der Kasse wird vermutlich stehen, wann Dein Krankengeld bei fortbestehen dieser AU endet. Ansonsten kann die Kasse Dir das mitteilen, wenn Du danach fragst.
Wenn es so wäre, wie Du es beschreibst, wäre einiges im Recht auf den Kopf gestellt! Die Kasse kann nicht fordern, dass der Arbeitgeber zwischendurch „einfach so mal wieder n büschen“ Lohn zahlen soll. Und: wie sollte das funktionieren, wenn die Kasse das vom Arzt verlangt??? Ärzte entscheiden nicht über Lohnzahlung und Arbeitgeber lassen sich nicht von Ärzten sagen, wem sie wann was zu zahlen haben!!!