Kündigung DSL-Anschluss - Freigabe für Nachfolger

Hallo zusammen!

Man stelle sich vor, ein seit vielen Jahren bestehender DSL-Anschluss wird durch den Nutzer gekündigt.

Aufgrund des bestehenden Vertrages kann so ein Kündigungstermin ja schonmal in ferner Zukunft liegen.

Anbieter würde den Kündiungstermin gemäß Vertrag bestätigen und teilt schriftlich mit, dass das Vertragsverhältnis am Tag xx.vv.20zz endet.
In der Zeit zwischen Kündiugung und dem genannten Termin kann eine normale Frau mindestens ein Kind empfangen und zur Welt bringen…

Der Kündigungstermin rückt irgendwie näher - und der fiktive neue Vertragspartner zur Nutzung des DSL-Anschlusses würde mitteilen, dass der Anschluss zum tt.vv.20zz freigegeben wird.

Nun würden ca. 2 Wochen zwischen Kündigungstermin und Freigabe des Anschlusses liegen…

Wieso kann das sein? Wieso darf ein Anbieter einen Anschluss blockieren, den er vertraglich garnicht mehr hat??

Was wäre einem Nutzer zu empfehlen, der in solch eine Situation geraten würde?

bin über Anregungen sehr dankbar! Besten Dank im Voraus!
Ayla

Hallo

Man stelle sich vor, ein seit vielen Jahren bestehender
DSL-Anschluss wird durch den Nutzer gekündigt.

Der Kündigungstermin rückt irgendwie näher - und der fiktive
neue Vertragspartner zur Nutzung des DSL-Anschlusses würde
mitteilen, dass der Anschluss zum tt.vv.20zz freigegeben wird.

Das heisst, der gleiche Anschluss wird nun über einen neuen Anbieter genutzt? Also ein Wechsel von A-Kom nach B-Kom?

Nun würden ca. 2 Wochen zwischen Kündigungstermin und Freigabe
des Anschlusses liegen…

So wie es sich anhört, ist es hier kein Wechsel, sondern eine Kündigung und anschliessende Neubeauftragung, da ist eine kurze Versorgungslücke üblich.

Um das zu vermeiden muss man richtig Wechseln, also dem neuen Anbieter seinen alten Vertrag anzeigen und ihn den Wechsel organisieren lassen (nicht das da weniger Probleme auftauchen können).

Wieso kann das sein? Wieso darf ein Anbieter einen Anschluss
blockieren, den er vertraglich garnicht mehr hat??

Er blockiert nicht, sondern führt nur nicht keine Vorarbeiten durch.

Bevor der Anschluss nicht gekündigt ist, nimmt der alte Anbieter (genauer: der Netzbetreiber, üblicherweise die Telekom) keine Aufträge für diesen Anschluss an, er kennt ja nicht die Situation zum Kündigungszeitpunkt.

Wenn dann die Kündigung erfolgt ist, wird der neue Antrag bearbeitet und irgendwann hoffentlich geschaltet, zwei Wochen sind normal. Mit etwas Pech wäre es sogar möglich, das es gar keinen freien Anschlussplatz gibt, und man steht für längere Zeit ohne DSL da.

Was wäre einem Nutzer zu empfehlen, der in solch eine
Situation geraten würde?

Meiner Ansicht nach ist alles korrekt gelaufen. Nur ein echter Wechsel hätte die Lücke verhindern können (mit dem kleinen Risiko das irgendetwas schief geht und man von den beiden Vertragspartnern hin- und hergeschubst wird und lange ohne funktionieren Anschluss dasteht).

Gruß, DW.

Hallo,

Was wäre einem Nutzer zu empfehlen, der in solch eine
Situation geraten würde?

In Ergänzung zu meinem Vorschreiber könnte eine Anschlusslücke über einen Surfstick überbrückt werden, soweit eine gute Netzabdeckung vorhanden ist (vorher anfragen besser testen).

Gruß
cosis

Unterschied Kündigung - Wechsel
Hallo DW!

Erstmal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.

Was ich nicht verstanden habe:#

Das heisst, der gleiche Anschluss wird nun über einen neuen
Anbieter genutzt? Also ein Wechsel von A-Kom nach B-Kom?

ich glaube, dass das so sein könnte.

So wie es sich anhört, ist es hier kein Wechsel, sondern eine
Kündigung und anschliessende Neubeauftragung, da ist eine
kurze Versorgungslücke üblich.

Der Unterschied zwischen Wechsel und Kündigung ist mir nicht klar.
Die Kündigung erfolgte zum Beispiel bei der A-Kom und mit der Bestätigung erfolgt eine Beauftragung bei der B-Kom.

Wieso darf die A-Kom nach Kündigung noch Zeit verstreichen lassen, bis der Anschluss wieder „frei“ wird??

Er blockiert nicht, sondern führt nur nicht keine Vorarbeiten
durch.

Na ja - aber das ist doch so, als würde jemand seine Wohnung kündigen, die Möbel aber erst zwei Wochen später aus den Räumen holen.

hmmm…

Besten Dank für Deine Bemühungen!!
Ayla

Hallo

So wie es sich anhört, ist es hier kein Wechsel, sondern eine
Kündigung und anschliessende Neubeauftragung, da ist eine
kurze Versorgungslücke üblich.

Der Unterschied zwischen Wechsel und Kündigung ist mir nicht
klar.

Beim Anbieterwechsel wird der neue Anbieter damit beauftragt, einen neuen Anschluss zu schalten und auch die Kündigung/Rufnummernübernahme abzuwickeln.

Die Kündigung erfolgte zum Beispiel bei der A-Kom und mit der
Bestätigung erfolgt eine Beauftragung bei der B-Kom.

Wieso darf die A-Kom nach Kündigung noch Zeit verstreichen
lassen, bis der Anschluss wieder „frei“ wird??

Ich glaube nicht, das die A-Kom den Anschluss „nicht freigibt“, sondern die nötigen Arbeiten (jemanden losschicken, der die Drähte umklemmt :smile: ) erst in Auftrag gibt, wenn alles erledigt ist, das kann dann ein paar Tage dauern. Und das die A-Kom sich für die Konkurrenz kein Bein ausreisst…

Für die Details müsste man sich mal durch die Gesetze und Verordnungen der Bundesnetzagentur wühlen, aber kurz gesagt darf sich der alte Anbieter/Netzbetreiber in Bezug auf neue Nutzung eines Anschlusses solange taub stellen, bis die Kündigung komplett erledigt ist.

Als ausgleich wurde der Anbieterwechsel definiert, der üblicherweise auch einfacher für den Kunden ist.

Er blockiert nicht, sondern führt nur nicht keine Vorarbeiten
durch.

Na ja - aber das ist doch so, als würde jemand seine Wohnung
kündigen, die Möbel aber erst zwei Wochen später aus den
Räumen holen.

Eher so, als ob der Vermieter erst wartet bis der Mieter wirklich weg ist, bevor er sich nach einem neuen Mieter umsieht.

Dumm gelaufen, aber in meinen Augen korrekt seitens der Anbieter. Leider wusstest du nichts von der üblichen Prozedur des Anbieterwechsels.

Gruß, DW.

Besten Dank! owT
Besten Dank!

ohne weitern Text!