Hallo!
Folgender fiktiver Fall:
Mal angenommen ein AN, in diesem Fall weiblich, ist in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis seit 3 Jahren tätig als diese für 3 Jahre in Elternzeit geht.
Vor Ablauf der Elternzeit fand ein telefonisches Gespräch mit dem Chef statt in dem die AN um Mitteilung bat wie es nach Ablauf der Elternzeit weiter geht und das eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind erst nach 3 Monaten möglich wäre. AN bekam zur Auskunft das diese wieder Bescheid bekommen würde wenn er sich informiert hätte.
Wochen streichen ins Land und Tag X an dem die Elternzeit ausläuft streicht vorüber.
Ein weiterer Monat zieht ins Land. Dann würde die AN einen ELENA-Nachweis erhalten aus dem ersichtlich wäre, dass der Abgabegrund „Ende der Beschäftigung“ sowie unter der Rubrik „Arbeitgeberangaben“ im Punkt „Kündigung durch:“ „Aufhebungsvertrag / sonst hätte Arbeitgeber gekündigt“. Im Punkt „Sozialauswahl“ würde im ELENA-Nachweis stehen: "entfällt, weil personenbezogene Kündigung.
Soweit alles in Ordung wenn nicht in diesem Fall folgendes entscheidendes fehlen würde! Der Aufhebungsvertrag der angeblich, laut ELENA-Nachweis, am letzten Tag der Elternzeit geschlossen worden sei!
Nun folgende Fragen: Welche Rechte hätte die AN falls sie vor Gericht ziehen würde? Kann sich ein AG das Recht herausnehmen einen AN einfach abmelden ohne das etwas schriftliches vorliegt?
Wenn jemand diese Fragen beantworten kann oder sonst irgendwelche produktiven Ideen dazu hätte wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
KeinPlan99
Hallo
Die AN sollte umgehend zum Fachanwalt. In der Tat bedarf die Kündigun eines AV wie auch ein Aufhebungsvertrag der Schriftform. Nachweislich weiter angeboten hat die AN ihre Arbeitsleistung aber offensichtlich nicht. Ergo ist bisher auch kein Annahmeverzug zu erkennen. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind und eine Teilzeitbeschäftigung erwünscht ist sollte ganz fix mal eine TZ-Antrag beim AG nachweislich eingehen!
Gruß,
LeoLo
Guten Abend,
als erstes: ELENA hat nichts mit den üblichen DEÜV-Meldungen zur Sozialversicherung zu tun!
Nun folgende Fragen: Welche Rechte hätte die AN falls sie vor
Gericht ziehen würde?
Mündliche Kündigungen sind unwirksam. Der § 623 BGB verlangt kurz und knackig die Schriftform. Ohne Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis damit fort. Aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung des BAG dazu (z.B. Urt. v. 16.09.2004 - 2 AZR 659/03) dürften die Erfolgschancen vielversprechend sein.
Kann sich ein AG das Recht herausnehmen
einen AN einfach abmelden ohne das etwas schriftliches
vorliegt?
Melden kann er so viel er möchte. Dadurch werden aber keine Ansprüche hergeleitet, hergestellt oder sonst irgend etwas in der Art. Er ist natürlich gehalten die Tatsachen zu melden und hat die abgegebene Meldung zu stornieren.
Einen schönen Abend noch
S_E
In der Tat bedarf die
Kündigun eines AV wie auch ein Aufhebungsvertrag der
Schriftform.
Und diesbezüglich ist NIE irgend was passiert!
Nachweislich weiter angeboten hat die AN ihre
Arbeitsleistung aber offensichtlich nicht.
Wenn der AG die AN am Telefon abwürgt und meint er würde sich melden…Wie soll man seine Arbeitsleistung weiter anbieten wenn es sich um einen sehr unzuverlässigen Arbeitgeber handelt der nur sehr schwer, auch per Handy, erreichbar ist???
auch kein Annahmeverzug zu erkennen.
Annahmeverzug des AG?
Sofern die Voraussetzungen gegeben sind und eine Teilzeitbeschäftigung
erwünscht ist sollte ganz fix mal eine TZ-Antrag beim AG
nachweislich eingehen!
Der Betrieb ist 1. zu klein um solch einen Antrag zu stellen und 2. wurde das noch nie in Erwägung gezogen!
Bitte um weitere Tipps!
Vielen Dank
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Nachweislich weiter angeboten hat die AN ihre
Arbeitsleistung aber offensichtlich nicht.
Wenn der AG die AN am Telefon abwürgt und meint er würde sich
melden…Wie soll man seine Arbeitsleistung weiter anbieten
wenn es sich um einen sehr unzuverlässigen Arbeitgeber handelt
der nur sehr schwer, auch per Handy, erreichbar ist???
Ganz einfach-in dem man am Tag nach dem Ablauf der Elternzeit zu Arbeitsbeginn in der Arbeit ist…
Hallo
Ein von der Post unerschlossenes Gebiet innerhalb Deutschlands ist mir nicht bekannt. Ich persönlich verschicke gerne auch mal wichtige Schreiben per (Einwurf)Einschreiben.
Wie gesagt: sofort ab zum Anwalt
Ggf vorab Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen.
Gruß,
LeoLo