Kündigung durch AG - Postensuchtage

Hallo!

Ich wurde gestern unerwartet gekündigt (da eine Mitarbeiterin aus der Karenz zurück kommt…) und werde meinen letzten Arbeitstag am 31.8.2011 haben. Ich habe gelesen, dass man bei Kündigung durch den Arbeitsgeber, im Ausmaß von 1/5 der regelmäßigen Arbeitszeit pro Woche 1 Arbeitssuchtag hat. Gilt diese Regelung auch für Teilzeitangestellte ( ich bin 25 Stunden/Woche beschäftigt).
Wenn ja, wie lange im Voraus muss man diesen Tag bekannt geben? Oder kann man gleich sagen, dass man zb. jeden Montag diesen Tag in Anspruch nehmen möchte ?

Danke, Cleopatra1

Soweit ich weiß, gibt es im Gesetz keine Festlegung über die Anzahl der Tage, sondern nur dass eine Freistellung zu erfolgen hat. Grundsätzlich gelten aber die Regelungen für Teilzeitbeschäftigte wie bei Vollzeitbeschäftigten. Da der Arbeitgeber mindestens 4 Tage im Voraus bekannt zu geben hat, wann zu arbeiten ist, lässt sich das sicher auch auf den umgekehrten Fall übertragen.

Danke schön für die Info!
Wissen Sie vielleicht auch wie das mit Resturlaub aussieht?
Mir wurde nämlich gestern gesagt, dass ich nur mehr 3 Tage habe. Das kann aber nicht stimmen. Da ich von 18.Feb.2008 bis 31. August.2011 eigentlich nur 74 Tage verbraucht habe und mir ja 87 Tage zustehen müssten ( 25 Arbeitstage +25 Arbeitstage + 25 Arbeitstage + 12 Arbeitstag alliq. ). Dann hätte ich ja noch 13 Arbeitstage über!

Tut mir leid, die Frage verstehe ich nicht.

Gemäß §629 BGB hast du Anspruch auf eine angemessene Zeit für das Suchen einer neuen Stelle. Genau beziffert wird diese Zeit nicht, es richtet aber nach den konkreten Arbeitsverhältnisse und dem aktuellen Arbeitsmarkt.

Für diese Zeit muss der AG auch deine normale Arbeitszeit entlohnen.

Konkret gibt es also keinen „Arbeitssuchtag“…