Hallo, liebe Mitglieder!
Folgender Sachverhalt:
Laut Arbeitsvertrag steht dem AN ein 13. Monatsgehalt zu. Dieser wird in zwei Beträge aufgeteilt (aus Steuerersparnisgründen), die erste Hälfte wird im Sommer (mit dem Juli-Gehalt)ausgezahlt, die zweite Hälfte im Winter (mit dem November-Gehalt).
Nach vier Jahren im Angestelltenverhältnis wird dem AN durch den AG ordentlich zum 31.10. gekündigt.
Fragen:
Steht dem AN zumindest ein Anteil der zweiten Hälfte des 13. Monatsgehaltes zu?
Und wie ist es mit den noch nicht genommen Urlaubstagen für das laufende Jahr? Besteht ein Anspruch auf Auszahlung des noch offenen Urlaubs?
Vielen Dank für eure Antworten!
LG, sorgloseSusi