Kündigung durch AN befristeter Arbeitvertrag

Hallo zusammen,

zurzeit befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, da ich eine Kollegin im Mutterschutz vertrete.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bis zum 15.09.12 als Mutterschutzvertretung eingestellt bin und für die sich eventuell anschließende Elternzeit.
Außerdem steht dort, dass ich nach Ende des Mutterschutzes (die 8 Wochen nach der Entbindung) schriftlich darüber informiert werde, ob die Mutter sich für die Elternzeit entschieden hat und wenn ja wie lange diese dauert.

Da ich den Vertrag gerne von meiner Seite aus kündigen möchte, ist meine Frage nun, wann mein Vertrag endet? Bereits am 15.09. ohne, dass es einer Kündigung bedarf? Oder läuft der Vertrag automatisch weiter, wenn sich die Kollegin für die Elternzeit entscheidet?
Wenn ich schriftlich über die Länge der Elternzeit informiert werde, kann ich es ablehnen dort länger als bis zum 15.09. zu arbeiten oder ist dies stillschweigend schon im Arbeitsvertrag vereinbart worden?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Wir mich sehr freuen.

Vielen Dank schon einmal :smile:

Hallo Emma kündigen kannst du zu jeder Zeit. sonst endet dein Vertrag am 15.09.12 eine Verlängerung kannst du ohne Begründung ablehnen Ich hoffe das hilft dir. m.f G. Wolfgang

Hallo,
tut mir leid, aber ich bin kein Experte für Arbeitsrecht.
Trotzdem viel Glück.

Gruß
Christian R.

Auch Hallo,

In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bis zum 15.09.12 als
Mutterschutzvertretung eingestellt bin und für die sich
eventuell anschließende Elternzeit.

Dann endet der Vertrag zunächst auch am 15.9… Das, was über eine mögliche Verlängerung geschrieben ist, ist nur eine Option - ein „Vielleicht“. Jeder nachfolgende Vertrag kann also durch Nicht-Unterschreiben abgelehnt werden.
Ob eine vorzeitige Kündigung (also vor dem 15.9. möglich ist, hängt davon ab, ob es eine Kündigungsregelung gibt. Wenn das im Vertrag nicht vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.)

rambam

Am besten du Kündigst zum 15.09. da die Vertragsverlängerung auch ohne deine Unterschrift Gültig wird. Kündige zum 15. dann kommst in nichts rein.

Greetz

Du kannst den Vertrag natürlich jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Solange du kein anderes Angebot hast, endet der Vertrag in jedem Fall am 15.09. Wenn man dir die Länge der Elternzeit mitteilt solltest du der Fairness halber natürlich sagen dass du dafür nicht zur Verfügung stehst.

Alles Gute

Hallo,
so wie ich das sehe, ist der Arbeitsvertrag bis zum 15.09. befristet mit der Option auf einen weiteren befristeten Vertrag bis zum Ende der Elternzeit. Ich würde an Ihrer Stelle den Arbeitgeber schriftlich darüber informieren, dass Sie kein Interesse an einem weiteren befristeten Arbeitsverhältnis haben.
Dann endet das Arbeitsverhältnis automatisch am 15.09. und Ihr Arbeitgeber kann sich rechtzeitig Jemanden für die Stelle suchen.
Viele Grüße

Hallo,
meiner Meinung nach endet ihr Arbeitsvertrag ohne Nachwirkung zum 15.09.2012. Dies ist das einzige fest vereinbarte und nachvollziehbare Datum in ihrem Arbeitsvertrag.
Aber vielleicht ist doch besser, ihre Absicht ihren Arbeitergeber in einem Gespräch mitzuteilen.
Gruß
J.D.

der vetrag endet erstmal ohne Kündigungsfrist zum 15.9. Damach muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Hallo zusammen,

zurzeit befinde ich mich in einem befristeten
Arbeitsverhältnis, da ich eine Kollegin im Mutterschutz
vertrete.
In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich bis zum 15.09.12 als
Mutterschutzvertretung eingestellt bin und für die sich
eventuell anschließende Elternzeit.
Außerdem steht dort, dass ich nach Ende des Mutterschutzes
(die 8 Wochen nach der Entbindung) schriftlich darüber
informiert werde, ob die Mutter sich für die Elternzeit
entschieden hat und wenn ja wie lange diese dauert.

Da ich den Vertrag gerne von meiner Seite aus kündigen möchte,
ist meine Frage nun, wann mein Vertrag endet? Bereits am
15.09. ohne, dass es einer Kündigung bedarf? Oder läuft der
Vertrag automatisch weiter, wenn sich die Kollegin für die
Elternzeit entscheidet?
Wenn ich schriftlich über die Länge der Elternzeit informiert
werde, kann ich es ablehnen dort länger als bis zum 15.09. zu
arbeiten oder ist dies stillschweigend schon im Arbeitsvertrag
vereinbart worden?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Wir mich sehr freuen.

Vielen Dank schon einmal :smile:

Hallo emma99,
sieh in Deinem Vertrag nach, ob etwas über eine Kündigung darin steht. Der Vertrag läuft nach Vertragsende aus. Die Weiterbeschäftigung ist nur eine Option, die Du nicht annehmen musst. Sei Fair zu dem AG, Du weist nicht ob Du nochmals da arbeiten willst.

Gruß
Ricko

Ahoi emma99,
Dein AV endet am 15.09. eine Weiterbeschäftigung ist eine Option, das Annehmen oder Absagen obligt ganz alleine Dir!
AG und ARGE rechtzeitig informieren erspart Unannehmlichkeiten.

Jack

Hallo emma99,

du schreibst, dass Du den Vertrag gerne von Deiner Seite aus kündigen möchtest, also dann tue es doch auch. Dann ist es doch eh egal, was im Vertrag steht. Im Übrigen habe ich so ein Vertragswerk noch nicht gesehen.

Freundliche Grüße
CupidoVienna

Hallo, meiner meinung nach ist für dich am 15.09.2012 schluss, wenn du weiter beschäftigt würdest , muss eine neue verlängerung her, an deiner stelle würde ich einfach nachfragen, kann dir doch nichts passieren.
Gruss Mäggi

Hallo emma99,

gibt es einen Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen oder irgendetwas? Sind in deinem Arbeitsvertrag Kündigungen von beiden Seiten während der Laufzeit ausgeschlossen worden? Wenn nicht, sollten die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Da du aber nicht einmal sagst, seit wann du im Vetrag bist, kann man dir auch in diesem Fall nicht helfen, weil man keine Fristen berechnen kann.
Lass dich sicherheitshalber von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.

Gruß Fredo

Hallo,

so einfach ist das nicht. Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wird da die Möglichkeit zur Kündigung eingeräumt. Ursprünglich hat der Gesetzgeber bei befristeten Arbeitsverhältnissen keine Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen, es sei denn, es wird ausdrücklich im Vertrag verankert.

Im Moment scheint es so, dass dein Vertrag zum 15. September 2012 endet. Wenn es eine Verlängerung geben sollte, müsstest du die ja auch unterschreiben. Wenn du die Verlängerung nicht möchtest, unterschreibe einfach nicht.
Sicherheitshalber kannst du ja ein Schriftstück aufsetzen, in dem du die Verlängerung des Vertrags ablehnst. Theoretisch endet der Vertrag am 15. September 2012.

Genaueres kann ich dazu nicht sagen, da mir keine weiteren Details bekannt sind.

Ulrike

Hallo,
ich dachte, ich hatte schon geantwortet. Also der Vertrag endet mit Ende der Elternzeit. So, wie die Formulierung ist, verlängert sich der Vertrag automatisch. Es gibt aber immer noch für jeden MA die Möglichkeit, den Vertrag von sich aus zu kündigen. Da gelten die normalen gesetzlichen, tarifvertraglichen oder vertraglichen Kündigungsfristen. Z.B. in der Probezeit 14 Tage.

Wenn in Ihrem Vertrag steht, dass der auch für die evtl. Elternzeit gilt, dann wird Ihr Arbeitsverhältnis auch automatisch über den 15.9. hinaus verlängert.
Es empfiehlt sich also für Sie rechtzeitig zu kündigen, wenn Sie nicht weiterarbeiten wollen.
Die Kündigungsfristen finden Sie im § 622 BGB.
Viele Grüsse
H.-J.Brockerhoff