ein AN ist seit Mitte Mai in einer Firma beschäftigt, also noch in der Probezeit.
In seinem Vertrag steht zum Thema „Kündigungsfrist“: Es gelten die tarifvertraglichen Kündigungsfristen.
Weiterhin heisst es: "Auf das Arbeitsverhältnis finden die aufgrund Tarifgebundenheit des Arbeitgebers für den Betrieb räumlich und fachlich geltenden Tarifverträge (derzeit für die Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg - Tarifgebiet Südbaden) in der jeweils gültigen Fassung […] Anwendung.
Welche Kündigungsfrist gilt für den AN, sollte er von sich aus die Firma verlassen wollen ? Bei einer Einstellung die Kündigung anzusprechen hielt der AN für taktisch unklug und hat es deswegen versäumt, danach zu fragen. Dem AN wurde mittlerweile eine andere, besser dotierte Stelle zugesagt.
Zitat aus FAQ:1990: „(…)Außerdem kann eine Probezeit vereinbart werden, in der die Frist auf 2 Wochen verkürzt wird. Diese Regelung darf aber nicht länger als 6 Monate vereinbart werden.(…)“
Da ist nur noch die Sache mit dem Tarifvertrag…hast du zufällig noch eine Idee, wo man diesen Tarifvertrag online finden könnte? In seiner Firma fragt der AN sicher nicht.
Und noch eine weiterführende Frage:
Der Betrieb, in dem der AN zur Zeit beschäftigt ist, ist für 2 Wochen im August geschlossen. Arbeiten ist nur in Ausnahmefällen erlaubt (schriftliche Anweisung Personalbüro).
Der AN hat für diese Zeit seinen Urlaub geplant und auch gebucht. Die neue Tätigkeit sollte am 01.09. begonnen werden. Würde der AN erst nach seinem Urlaub kündigen, wäre die Frist von 14 Tagen nicht eingehalten. Würde er vorher kündigen, hätte er dann noch ein Anrecht auf seinen Urlaub?
Nochmal danke für die Hilfe und viele Grüße
Cheli
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Da ist nur noch die Sache mit dem Tarifvertrag…hast du
zufällig noch eine Idee, wo man diesen Tarifvertrag online
finden könnte? In seiner Firma fragt der AN sicher nicht.
Eine Idee nicht, aber FAQ:1989
Was den Urlaub betrifft kann FAQ:2004 evtl. weiterhelfen.
Welche Kündigungsfrist gilt für den AN, sollte er von sich aus
die Firma verlassen wollen?
„4.5.1.1 Arbeiter
innerhalb der ersten 4 Wochen Betriebszugehörigkeit eine Woche,
von der 5. Woche an 2 Wochen, jeweils zum Wochenschluss;
nach einer Betriebszugehörigkeit von 3 Jahren einen Monat zum
Monatsende;
4.5.1.2 Angestellte
innerhalb der ersten 3 Monate Betriebszugehörigkeit einen Monat zum
Monatsende,
nach Ablauf der ersten 3 Monate 6 Wochen zum Ende des
Kalendervierteljahres“
Würde der AN erst nach seinem Urlaub kündigen, wäre die Frist
von 14 Tagen nicht eingehalten. Würde er vorher kündigen,
hätte er dann noch ein Anrecht auf seinen Urlaub?
Cheli, das kommt drauf an, wieviel Urlaub der AN überhaupt pro Kalenderjahr hat. Aber von Mitte Mai bis August baut sich nicht sonderlich viel an Anspruch auf. ich schätze mal, dass das für 2 Wochen Urlaub nicht reichen wird.
Davon abgesehen: Er kann auch aus dem Urlaub heraus kündigen … nur hat er dann keine Sicherheit, ob seine Kündigung auch rechtzeitig beim AG ankommt.
vielen Dank für Eure Antworten.
Der AN hat lt. Vertrag Anspruch auf 30 Urlaubstage im Jahr.
Auf wieviel Tage hätte seit seinem Arbeitsbeginn im Mai Anspruch?
Die Firma mach für 2 Wochen komplett zu und es gab einen Aushang vom Personalbüro, dass in diesen 2 Wochen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden dürfe.
Hm, was machen nun solche Leute, die eigentlich nicht genug Urlaub hätten, aber auch nicht arbeiten dürfen?
(Es geht nicht unbedingt um frei oder nicht frei. Der AN hat seine Reise fest gebucht und kann lt. Reiseveranstalter nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen stornieren).
Auf wieviel Tage hätte seit seinem Arbeitsbeginn im Mai
Anspruch?
Das kommt drauf an, wann genau er angefangen hat.
Der Urlaubsanspruch geht nach vollen Beschäftigungsmonaten (nicht zu verwechseln mit Kalendermonaten!). Beispiel:
Beginn 15.05. bis 14.8. wären dann 3 volle Beschäftigungsmonate also ergäben sich 30/12 * 3 = 7,5 (und da aufgerundet wird) = 8 Tage Urlaubsanspruch.
Hm, was machen nun solche Leute, die eigentlich nicht genug
Urlaub hätten, aber auch nicht arbeiten dürfen?
Unbezahlter Urlaub? Überstunden abbummeln?
Wenn die Firma eh zu hat, wird wohl die „Gefahr“ nicht bestehen, dass man den AN arbeiten lässt.
Das mit dem Urlaub wird sich schon klären.