Kündigung durch AN in Probezeit

Hallo,

wenn in einem Arbeitsvertrag folgende Absatz steht zu Thema Kündigung:

Der Anstellungsvertrag kann während der Probezeit von beiden Seiten unter einhaltung einer frist von zwei wochen, nach beendigung der Probezeit von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.

Heisst dass dann, dass ich während der Probezeit

  • 14 Tage Kündigungfrist ab Abgabe meiner Kündigung habe
    oder
  • 14 Tage Kündigungfrist zum Quartalsende???

Ich finde, es ist nicht eindeutig geschrieben , oder?

Hallo,

Ich finde, es ist nicht eindeutig geschrieben , oder?

Nicht wirklich. Wobei dann wohl bei letzterer Variante eigentlich bei den 2 Wochen (nochmal) der Zusatz „zum Quartalsende“ stehen sollte, wenn es so gemeint wäre.

Heisst dass dann, dass ich während der Probezeit

  • 14 Tage Kündigungfrist ab Abgabe meiner Kündigung habe

Das entspricht auch eher der Regel.

MfG