Hallo,
wenn in einem Arbeitsvertrag folgende Absatz steht zu Thema Kündigung:
Der Anstellungsvertrag kann während der Probezeit von beiden Seiten unter einhaltung einer frist von zwei wochen, nach beendigung der Probezeit von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
Heisst dass dann, dass ich während der Probezeit
- 14 Tage Kündigungfrist ab Abgabe meiner Kündigung habe
oder - 14 Tage Kündigungfrist zum Quartalsende???
Ich finde, es ist nicht eindeutig geschrieben , oder?