Kündigung durch AN, kein Gehalt, keine Anmeldung b

Arbeitsantritt 16.3.
Ausscheiden durch AN: 30.04.
Arbeitsunfähig: 06.4. - 30.4.

Keine Lohnzahlung für Monat April trotz Gehaltabrechnung, (Gehalt + Abrechnung für März erhalten), keine Anmeldung durch AG bei Krankenkasse (durch GK erfahren), Sozialversicherungpflichtige Vollzeitstelle, an Chefin kein rankommen.

Was kann man tun?

Was kann man tun?

  • Der Krankenkasse Kopien der Gehaltsabrechnungen zukommen lassen, aus denen ja hervorgeht, dass die SV-Beiträge abgezogen worden.

  • Arbeitgeber mit kurzer Fristsetzung nochmal schriftlich (nicht mündlich, telefonisch oder per mail) auffordern das Gehalt vom April zu zahlen. Wenn Frist verstrichen und keine Zahlung erfolgte, Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Hallo

  • Arbeitgeber mit kurzer Fristsetzung nochmal schriftlich
    (nicht mündlich, telefonisch oder per mail) auffordern das
    Gehalt vom April zu zahlen. Wenn Frist verstrichen und keine
    Zahlung erfolgte, Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Dabei aber berücksichtigen, daß die ersten 4 Wochen des AV kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestand…!

Gruß,
LeoLo

Dabei aber berücksichtigen, daß die ersten 4 Wochen des AV
kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestand…!

Bedeutet das das der AG qausi für den Monat April nur vom 01.04.-05.04. zahlen gehalt muss und der rest wird durch schicken der atteste zur GK von der Krankenkasse übernommen? Sollen um die 75% sein.

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Noch einmal zur info. Auf der Gehaltsabrechnung April steht das volle Brutto und Nettogehalt. Ist der AG Verpflichtet das dann zu zahlen?

Hallo

Eine irrtümlich falsch ausgestellte Abrechnung wird hier eher nicht als gerichtlich durchsetzbare Anspruchsgrundlage herhalten können.

Gruß,
LeoLo