Arbeitsantritt 16.3.
Ausscheiden durch AN: 30.04.
Arbeitsunfähig: 06.4. - 30.4.
Keine Lohnzahlung für Monat April trotz Gehaltabrechnung, (Gehalt + Abrechnung für März erhalten), keine Anmeldung durch AG bei Krankenkasse (durch GK erfahren), Sozialversicherungpflichtige Vollzeitstelle, an Chefin kein rankommen.
Was kann man tun?
Hallo
- Arbeitgeber mit kurzer Fristsetzung nochmal schriftlich
(nicht mündlich, telefonisch oder per mail) auffordern das
Gehalt vom April zu zahlen. Wenn Frist verstrichen und keine
Zahlung erfolgte, Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
Dabei aber berücksichtigen, daß die ersten 4 Wochen des AV kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestand…!
Gruß,
LeoLo
Dabei aber berücksichtigen, daß die ersten 4 Wochen des AV
kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bestand…!
Bedeutet das das der AG qausi für den Monat April nur vom 01.04.-05.04. zahlen gehalt muss und der rest wird durch schicken der atteste zur GK von der Krankenkasse übernommen? Sollen um die 75% sein.
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Noch einmal zur info. Auf der Gehaltsabrechnung April steht das volle Brutto und Nettogehalt. Ist der AG Verpflichtet das dann zu zahlen?
Hallo
Eine irrtümlich falsch ausgestellte Abrechnung wird hier eher nicht als gerichtlich durchsetzbare Anspruchsgrundlage herhalten können.
Gruß,
LeoLo