Kündigung durch AN per Fax/ kurzfr. Beschäftigung

Moin,
Antwort auf folgende Fragen wird dringend benötigt:

  • Sichert der sog.Sendebericht eines Faxgeräts (copyshop) den Eingang einer Arbeitnehmerkündigung beim Arbeitgeber?
    Und wieder was zum Thema kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis:
  • Wie sind da die Kündigungsfristen für Kündigung durch Arbeitnehmer, d.h. wie schnell kommt man da wieder raus?

Danke im Voraus

in den Harz kiecken

Antwort auf folgende Fragen wird dringend benötigt:

http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Auch die Kündigung per Fax ist für Arbeitsverhältnisse im Deutschen Recht nicht vorgesehen. Also hätte in diesem hypothetischen Falle keine Kündigung stattgefunden.

Gruß

Stefan

Hallo,

Kü-Frist des AN sind 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, also auch noch am morgigen Dienstag.

Eine mündliche Kündigung, eine Kündigung per Fax oder E-Mail oder das Einreichen einer Kopie reicht nicht aus.

Das hat Herr und Frau Google in weniger als 4 Sek. gefunden,:wink:

Schönen Tag noch.

Lass es bitte!
Hi!

Kü-Frist des AN sind 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines
Kalendermonats gekündigt werden, also auch noch am morgigen
Dienstag.

Und das sagst Du, ohne den Vertrag oder jedwege andere evtl. anwendbare Grundlage zu kennen?

[…]

Gruß
Guido

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Details
Hi!

  • Sichert der sog.Sendebericht eines Faxgeräts (copyshop) den
    Eingang einer Arbeitnehmerkündigung beim Arbeitgeber?

Nein

Und wieder was zum Thema kurzfristiges
Beschäftigungsverhältnis:

  • Wie sind da die Kündigungsfristen für Kündigung durch
    Arbeitnehmer, d.h. wie schnell kommt man da wieder raus?

Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse sind in der Regel befristet.
Sie müssen also zwangsläufig schriftlich fixiert sein.

Was genau ist denn zum Thema Kündigung vereinbart?

Gruß
Guido

Kannst Du nicht lesen?
Hallo,

[…] wo steht, dass es ein befristetes Arbeitsverhältnis sein sollte?
Das liest Du, was aber nicht zu lesen ist, denn es gibt AV, die werden nach kurzer Zeit bereits beendet, ohne dass es ein befristetes AV war.

Es war eine einfache Frage, die einfach zu beantworten war, aber da gibt es User, die gerne alles kompliziert machen wollen, was nicht unbedingt im Interesse des Fragestellers ist.

Dennoch, schönen Tag noch:wink:)

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Es gibt doch so viele TV, die andere Kündigungsfristen vorschreiben bzw. erlauben. Woher weißt Du denn, dass hier nur die „normale“ gesetzliche Kü-Frist gilt?
Bsp: der BZA erlaubt Kündigungsfristen von bis zu 1 Tage!

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Kann den BITTE jemand abstellen?
Hi!

[…]

Das liest Du, was aber nicht zu lesen ist, denn es gibt AV,
die werden nach kurzer Zeit bereits beendet, ohne dass es ein
befristetes AV war.

Dass Du nicht weißt, dass eine [kurzfristige Beschäftigung](http://www.minijob-zentrale.de/nn_54794/DE/2 AG/1a kurzfristige_20Besch_C3_A4ftigung/Navigationsknoten.html?__nnn=true) zwangsläufig befristet ist, ist nicht mein Problem.

[…]
Die Frage war mal eben nicht so einfach beantwortbar (zumindest nicht sachlich korrekt), […]

[…]

Gruß
Guido

MOD: geschlossen
Hallo,

ich mache den Teil hier mal wegen dem Austausch von Nettigkeiten zu.

Ich persönlich finde es ja nicht verwerflich Google zu bemühen.
Man sollte allerdings nicht so tun als wäre das die alleinige Lösung des Problems und dem Fragesteller das Gefühl vermitteln er wäre wohl zu dumm zum googeln. Insbesondere wenn man die Fallstricke im Ursprungsposting nicht mal sieht.

Guido´s Einwände sind zumindest fachlich alle richtig.
Über den Ton lässt sich natürlich streiten, aber wer täglich mit solchen Antworten konfrontiert ist, reagiert halt mal ein wenig gereizt.

Gruss HighQ

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… er weiß ja auch nix, er nimmt es nur an

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