Kündigung durch AN vor Arbeitsantritt

Hallo,

Frau X unterschreibt am Freitsg,07.01.2011 einen AV mit Arbeitsbeginn 01.02.2011. Kündigungsfrist während der Probezeit: 4 Wochen zum Monatsende. Da sie arbeitslos war, musste sie unterschreiben (da sonst Sanktionen seitens AA). Die Stelle liegt unterhalb ihrer Qualifikation, ihres letzten Gehaltes und ihrer letzten Position.

Am Dienstag, 11.01. erhält sie die Zusage ihrer „Traumfirma“, bei der sie sich auch beworben hatte. Die Stelle entspricht in Leitungsfunktion und Gehalt ihrer letzten Stelle.Da diese Stelle auch zum 01.02. zu besetzen ist, kann sie die andere Stelle nicht antreten. Es ist ihr auch nicht möglich, innerhalb der Frist bei AG 1 zu kündigen.

Was kann Frau X jetzt tun? Mit welchen Konsequenzen muss Frau X rechnen? Wie teuer kann das werden?

Vielen Dank für schnelle Hilfe!

Auch hallo

Was kann Frau X jetzt tun?

Mit dem AG 1 reden um den Vertrag vorzeitig aufzulösen: Verträge sind einzuhalten…

mfg M.L.

Hallo M.L.

vielen Dank für die Antwort. Dennoch hilft Frau X der selbstverständlichen Allgemeinplatz „dass Verträge einzuhalten sind“ leider nicht weiter. Frau X pflegt das durchaus zu tun. Sie hatte nur keine Möglichkeit, Vertrag 1 nicht zu unterschreiben (wg. AfA)
Auch mit dem AG zu sprechen ist ja wohl selbstverständlich.
Wäre sie anderer Meinung, hätte sie dieses Forum nicht konsultiert.

Es geht allein um finanzielle/rechtliche Konsequenzen falls keine gütliche Einigung mit AG 1 möglich ist. Erfahrungen etc.

Mit freundlichen Grüssen

catse

Nabend :smile:

Es geht allein um finanzielle/rechtliche Konsequenzen falls
keine gütliche Einigung mit AG 1 möglich ist. Erfahrungen etc.

Hier könnten Schadensersatzforderungen auf die AN zukommen (Kosten für erneute Anzeigenschaltung, Auswahlgespräche, Leihmitarbeiter bis zur Einstellung einer geeigneten Ersatzkraft etc.)

Letztendlich würde ich aber nie vom schlimmsten ausgehen. Ein „normaler“ Arbeitgeber stimmt einer Vertragsauflösung zu, es nutzt ja eh nicht viel auf ihm zu beharren, da AN den anderen Arbeitsplatz antritt. Schadensersatzansprüche müssten in Art und Höhe belegt werden und bedeuten zusätzlichen (unnötigen) Stress…

Mit freundlichen Grüssen

catse

ebenso freundliche Grüße zurück
MG

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Auch guten Abend, Em-Geh,

Danke, damit kann ich was anfangen. Habe dem AG bereits eine reumütige mail gschickt und werde morgen selbst hingehen.
Ist mir natürlich furchtbar peinlich.

Schönen Abend noch…

catse

Ist mir natürlich furchtbar peinlich.

DAS MUSS ES AUCH

Ist mir natürlich furchtbar peinlich.

DAS MUSS ES AUCH

das wäre es mir nicht…
…das ist doch heutzutage „standard“, dass man mehrere Bewerbungsverfahren laufen hat und dann lieber eine etwas geringer dotierte Stelle annimmt, bevor man komplett mit leeren Händen da steht…
…aus meiner Praxis -die vor 2,5 Jahren endete- kenne ich die Problematik (leider) zur Genüge…
…und dann lieber jemand, der ehrlich (und rechtzeitig) Bescheid sagt, als jemand, der zum Tag X eingeplant ist, nicht erscheint und man steht komplett ohne Arbeitskraft da…
Mit Gruß
MG

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Hallo MG,

vielen Dank für den Zuspruch. Selbstverständlich wurde AG 1 gleich in Kenntnis gesetzt und der Gehaltsunterschied beträgt 20(!)% .
Ich hoffe, er zerreisst mich morgen nicht in der Luft und macht irgendwelche Schadensersatzansprüche geltend.

Schönen Abend noch

catse

Hi!

Hier könnten Schadensersatzforderungen auf die AN zukommen

Das ja…

(Kosten für erneute Anzeigenschaltung, Auswahlgespräche,
Leihmitarbeiter bis zur Einstellung einer geeigneten
Ersatzkraft etc.)

…aber nichts davon ist entstandener Schaden.
Eine Anzeige muss auch bei ordentlicher Kündigung geschaltet werden, Auswahlgespräche müssen ebenso durchgeführt werden, und der Leiharbeiter zieht auch nicht, da es zum unternehmerischen Risiko gehört, Personalausfälle zu kompensieren.

Kurz: Es ist schon verdammt schwierig, als AG einen tatsächlichen Schaden zu beziffern - wenn bspw. ein Auftrag wegen des Nichtantritts des AN flöten geht, könnte man sich einen Schadensersatz des AN vorstellen.

Wobei die Frage nach einer Vertragsstrafe noch nicht geklärt ist - und auch nicht wird, da die UP jetzt fleißig die FAQ:1129 ignoriert.

Letztendlich würde ich aber nie vom schlimmsten ausgehen. Ein
„normaler“ Arbeitgeber stimmt einer Vertragsauflösung zu, es
nutzt ja eh nicht viel auf ihm zu beharren, da AN den anderen
Arbeitsplatz antritt.

Das sehe ich allerdings auch so.

Gruß
Guido

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Ohh,

ich bitte darum, alle versehentlichen „ichs“ und „michs“ gedanklich gegen „Frau X“ auszutauschen. Keine böse Absicht. Tschuldigung

danke für alle Tipps und Hinweise

catse

ich bitte darum, alle versehentlichen „ichs“ und „michs“
gedanklich gegen „Frau X“ auszutauschen. Keine böse Absicht.
Tschuldigung

Na, jetzt weißt Du ja, wie es bei w-w-w läuft:

Bei „Ich“ (vermutlich wegen erlittener Abmahnungen) sehr streng,
aber ansonsten für Foren ungewöhnlich höflich, gesittet und mit einer sehr hohen Rate fachlich korrekter Antworten.

Gruß JK

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Hallo,
die Frau sollte sich keine unnötigen Sorgen machen. Wenn das ein vernünftiger AG ist, dann würde er die Gründe der Frau verstehen. Wenn er die nicht versteht, ist es vermutlich eh besser so…

Grüße